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Gesetz Raum und Landschaft mit Verbänden und Gemeinden diskutiert
Das Landesgesetz Raum und Landschaft wird die Vereinbarkeit von Wohnen und Wirtschaften neu regeln.
Landesrat Richard Theiner und die mit der Ausarbeitung des Gesetzes befassten Experten haben gestern (26. Oktober) das neue Landesgesetz mit den Gemeinden und Verbänden diskutiert.
Wo sind Wohnen und Wirtschaften im selben Ortsviertel vereinbar, wo müssen sie getrennt werden? Und wie können Betriebe näher an die Konsumenten gerückt werden, ohne deren Alltag zu stören? Die Antworten auf diese Fragen liefert das neue Gesetz Raum und Landschaft, dessen Rohentwurf Landesrat Theiner derzeit ausführlich mit Institutionen und Interessensvertretern diskutiert. „Uns geht es darum, dass wir lebendige Viertel schaffen, in denen die Wohnqualität hoch, die Nahversorgung gewährleistet und ein erfolgreiches Wirtschaften möglich ist“, so Theiner.
Ein Instrument dafür ist die Schaffung von Mischzonen, die keine reinen Wohnzonen mehr sind, sondern Wohnen und Wirtschaften vereinbaren. „In diesen Mischzonen wird es das Wirtschaften künftig leichter sein, so lassen wir zum Beispiel auch die Ansiedlung von Handwerksbetrieben zu“, erklärt der Landesrat. Letztere dürfen sich allerdings nur dann in Mischzonen niederlassen, wenn sie weder Lärm noch Emissionen verursachen. Die Philosophie dahinter ist jene einer Förderung der Nahversorgung in einem umfassenden Sinne: „Wir wollen, dass in Südtirols Dörfern und Städten Geschäfte, Handwerksbetriebe, Dienstleister und öffentliche Dienste für die Bürger möglichst leicht zu erreichen sind“, so Theiner.
Diese Nahversorgung sei indes kein Wert an sich, sondern eine Notwendigkeit zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität. So werde unnützer Verkehr verhindert, die Integration auch eingeschränkt mobiler Menschen gefördert und die Distanz zwischen Unternehmen und Kunden abgebaut. „Dadurch können die Betriebe auch neue Kundenschichten erschließen“, so der Landesrat. Betriebe, die mit dem Wohnen dagegen nicht vereinbar sind, werden auch weiterhin in Gewerbegebieten angesiedelt. Auch dies ist im Gesetzentwurf Raum und Landschaft vorgesehen.
LPA