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Wohnungen für Ansässige, Kommissionen, kurze Verfahren

Um den Wohnbedarf Ansässiger, die neue Baukommission und kürzere Verfahren ging es beim zweiten Diskussionsnachmittag um das neue Gesetz Raum und Landschaft.

Richard Theiner diskutiert den Rohentwurf des neuen Gesetzes Raum und Landschaft mit Vertretern von Institutionen und Verbänden. Foto: LPA

Das Gesetz ist zwar ein neues, das Ziel aber bekannt: „In Südtirol muss das Wohnen für Ansässige erschwinglich bleiben oder in manchen Fällen es auch erst werden“, erklärt Landesrat Richard Theiner, der den Rohentwurf des neuen Gesetzes Raum und Landschaft gestern (13. Oktober) erneut mit den Vertretern von Institutionen und Verbänden diskutiert hat. Dieser Entwurf sehe verschiedene Instrumente für Ansässige vor, allen voran die Zuweisung von Bauland für den geförderten Wohnbau und den damit verbundenen Vorbehalt für ansässige Bauherren. „In den Mischzonen sind 60 Prozent der neuen Baumasse jenen vorbehalten, die seit mindestens fünf Jahren hier wohnen“, so Theiner, „und wo der Zweitwohnungsdruck hoch ist, kann die Gemeinde bis zu 100 Prozent der Wohnungen für Ansässige reservieren“.

Thema bei der gestrigen Diskussion mit den Institutionen und Interessenvertretern waren neben dem Wohnbedarf für Ansässige auch die Kommissionen, die völlig neu geregelt werden sollen. Die bisherige Baukommission ist im Gesetzentwurf nicht mehr vorgesehen, ihre Aufgaben gehen an den Bürgermeister bzw. an die neue Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) über. „Diese ist für größere Projekte und Planungsaufgaben zuständig“, erklärte Theiner gestern.

Nicht nur die Aufgaben, sondern auch die Zusammensetzung der GKRL ändert sich. Statt Vertretern von Interessengruppen werden künftig Experten für Raumplanung, Landschaft, Baukultur, Wirtschaft und Naturgefahren sowie ein Agronom in der Kommission sitzen. Dazu kommen drei Gemeindevertreter. „Die Experten stellen sicher, dass das nötige Know-how in die Arbeit der Kommission eingebracht wird“, so der Landesrat.

Vorgestellt wurden gestern schließlich auch die neuen Genehmigungsverfahren. „Unser Ziel ist, die Verfahren kürzer, übersichtlicher und einfacher zu gestalten“, so Theiner. Deshalb sieht der Gesetzentwurf Raum und Landschaft neben der Baugenehmigung auch Bau- und Tätigkeitsbeginn-Meldungen (SCIA) vor. „Diese kurzgeschlossenen Verfahren kommen immer dann zum Tragen, wenn es sich um kleinere bauliche Eingriffe handelt, die daher künftig für die Bauherren wesentlich unkomplizierter werden“, so Landesrat Theiner.

 

LPA