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Fünf "Besondere Schutzgebiete" im Nationalpark Stilfserjoch

„Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung“ werden in „Besondere Schutzgebiete“ umgewandelt. LR Richard Theiner stellte Bürgermeistern die EU-Richtlinie vor.

LR Theiner trifft Bürgermeister

Die Umwandlung von 35 'Gebieten Gemeinschaftlicher Bedeutung' in 'Besondere Schutzgebiete' hat die Landesregierung bereits am 14. Juni genehmigt. Jetzt sollen die noch ausständigen fünf Gebiete folgen, die sich auf dem Gebiet des Stilfersjoch Nationalparks befinden.

Anlass dafür ist die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU vom Mai 1992, mit der die Mitgliedsstaaten gezwungen sind, für den Schutz von Arten und Lebensräumen mit gemeinschaftlicher Bedeutung Natura-2000-Schutzgebiete auszuweisen. In Südtirol wurden zwischen 2003 und 2008 40 solcher Gebiete mit einer Gesamtfläche von 150.000 Hektar ausgewiesen. Das entspricht einem Fünftel der Landesfläche.

Die Richtlinie sieht vor, dass die 'Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung' innerhalb von sechs Jahren nach Ausweisung in sogenannte 'Besondere Schutzgebiete' umzuwandeln sind. Weil für die meisten 'Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung' in Italien diese Frist überschritten war, hat die Europäische Kommission 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. "Aus diesem Grund hat das zuständige Ministerium die Regionen und Autonomen Provinzen verpflichtet, die Umwandlung durchzuführen", erklärte Landesrat Richard Theiner.

Südtirol ist dieser Verpflichtung nachgekommen, indem 35 von insgesamt 40 'Gebieten Gemeinschaftlicher Bedeutung' bereits im Juni von der Landesregierung in 'Besondere Schutzgebiete' umgewandelt wurden. Aufgrund der Übertragung der Kompetenzen für den Südtiroler Anteil am Nationalpark auf die Autonome  Provinz Bozen, hat sich die Umwandlung der fünf Natura-2000-Gebiete innerhalb des Nationalparks verzögert.

Bis Ende 2016 sollen nun die restlichen fünf Gebiete folgen. "Durch die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie gelingt es uns auch, rechtliche Konsequenzen wie Strafzahlungen oder Kürzung von Förderungen zu vermeiden", betonte Landesrat Theiner, der daran erinnerte, dass mit der Umwandlung der Schutzgebiete auch die Voraussetzungen für Fördermaßnahmen bestehen.

Beim heutigen Treffen wurden die Bürgermeister der fünf Gebiete über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt. Von fachlicher Seite standen ihnen Anton Aschbacher, Direktor der Abteilung für Natur, Landschaft und Raumentwicklung, Wolfgang Platter und Hans Peter Gunsch vom Nationalpark Stilfserjoch sowie Joachim Mulser vom Amt für Landschaftsökologie Rede und Antwort.

Die Fachleute betonten, dass mit der Umwandlung in 'Besondere Schutzgebiete' Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen festgelegt werden. Vorschläge für diese Maßnahmen sind von den Fachämtern der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung ausgearbeitet worden. "Diese Maßnahmen sind jedoch nicht neu, sondern entsprechen jenen des Parkplanes", erklärte Joachim Mulser.

FP