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#halbzeit LR Theiner (3/3): Neues Landesgesetz Raum und Landschaft

Der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sei beim neuen Raumordnungsgesetz der zentrale Punkt, erklärte LR Theiner bei der heutigen (4. Juli) Halbzeitbilanz.

LR Richard Theiner (im Bild mit Ressortdirektor Florian Zerzer) erläutert die wichtigsten Ziele des neuen Landesgesetzes Raum und Landschaft: mehr Kompetenz den Gemeinden und ein stärkerer Miteinbezug der Bürger.

Als größtes Vorhaben in dieser Legislaturperiorde bezeichnete Landesrat Richard Theiner heute die Arbeiten am neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft. "Südtirol hat eine einmalige Natur- und Kulturlandschaft, die es zu schützen gilt. Gleichzeitig müssen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger darin leben und wirtschaften können, das ist eine große Herausforderung", unterstrich heute Landesrat Theiner. "Wir brauchen daher eine neue und starke autonome Regelung für Raumordnung und Landschaftsschutz als zentralen Bereich der politischen Gestaltung."

Zudem bedürfe es einfacher Regelungen und schneller Wege, um den Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Geld zu sparen. "Das neue Gesetz", erklärte Landesrat Theiner, "muss einfacher und somit verständlicher werden als die bisherige und dadurch den Bürgerinnen und Bürgern mehr Mitspracherecht und kürzere Genehmigungsverfahren sichern."

Um eine effiziente Raumordnungs- und Landschaftspolitik umzusetzen, bedürfe es einer neuen Art der Zusammenarbeit und der Kompetenzverteilung zwischen Land und Gemeinden, erklärte Landesrat Theiner.

Die Gemeinden sollen mehr Kompetenz erhalten, um bedarfsgerecht vor Ort planen zu können und schnelle Umsetzungen zu garantieren, aber auch um die Bürger bei den Entscheidungen besser einbinden zu können, hob Landesrat Theiner hervor. Die Gemeinden sollen innerhalb ihrer zu definierenden Siedlungsgrenzen freien Spielraum haben und eigenständig und bedarfsgerecht entscheiden können. "Dadurch wird die Rolle der Gemeinden aufgewertet, sie erhalten aber auch mehr Verantwortung", so Theiner. Zudem müssen die Gemeinden auch gemeindeübergreifend planen und sich mit den Nachbargemeinden absprechen und koordinieren.

Ein weiteres zentrales Ziel sei der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, unterstrich Landesrat Theiner: "Wir wollen den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Mittelpunkt stellen." Die Bevölkerung soll bei den Bebauungsplänen aktiv mitreden und mitbestimmen können. Bauherren sollen ihre Projekte mit den Kommissionen direkt absprechen können. Einfache Bauvorhaben müssen nicht mehr durch die Kommissionen begutachtet werden. Größere Projekte sollen durch öffentliche Baubesprechungen den betroffenen Bürgern besser vermittelt werden. Durch die Einbindung des Projektwerbers in die Kommissionssitzungen bzw. öffentliche Baubesprechungen soll ein direkter Kontakt des Bürgers mit den Experten ermöglicht werden.

Was bisher geschah

Das aktuelle Raumordnungsgesetz basiert in vielen Bereichen auf Grundlagen aus dem Jahr 1970. Die letzten 50 Jahre in Südtirol waren durch eine Bevölkerungszunahme um ein Viertel und ein starkes Wirtschaftswachstum gekennzeichnet, verbunden mit einer starken Bautätigkeit sowohl im Wohnbereich als auch im gewerblichen, touristischen aber ebenso im landwirtschaftlichen Bereich.

Im vergangenen Jahr wurden in einem partizipativen Prozess die Leitlinien und Zielsetzungen für das neue Gesetz für Raum und Landschaft ausgearbeitet und von der Landesregierung genehmigt. In diesem Jahr geht es um die Ausarbeitung des Gesetzestextes auf der Basis dieser Leitlinien, damit ist derzeit ein Team von Fachleuten beschäftigt.

Wie es weiter geht

Bisher sind die ersten sechs Abschnitte erarbeitet, bis Herbst soll der gesamte Gesetzestext als Entwurf vorliegen. Im September erfolgt die weitere Diskussion mit den Interessensgruppen anhand des Gesetzestextes. Zu Jahresende 2016 ist die Genehmigung in der Landesregierung vorgesehen, Anfang 2017 soll der Gesetzesentwurf in die Gesetzgebungskommission und im März 2017 in den Landtag gehen.

"Mit der Raumordnung sind viele verschiedene Interessen verbunden, unser oberstes Ziel ist es daher, das Gemeinwohl in den Mittelpunkt zu stellen", betonte Landesrat Theiner. "Deshalb bin ich mir der großen Herausforderung und der Tatsache bewusst, dass uns noch viele Diskussionen zu diesem Gesetzentwurf bevorstehen werden. Ich bin aber zuversichtlich, dass es gelingt, in Südtirol 2017 eine komplette Novelle des Raumordnungs- und Landschaftsschutzgesetzes umzusetzen."

Schließlich ging der Landesrat noch kurz auf den Landesentwicklungs- und Raumordnungsplan von 1995 ein, der nicht mehr der aktuellen Situation entspricht. Es sei sinnvoll, so Theiner, den neuen Landesstrategieplan zeitgleich mit dem neuen Gesetz zu erarbeiten, damit einerseits auf gesetzlicher Ebene die rechtlichen Voraussetzungen für Raumordnung und Landschaft definiert werden und andererseits auf planerischer Ebene die großen stategischen Richtlinien des Landes die Zielrichtung vorgeben, wohin Südtirol sich in den nächsten Jahren entwickeln soll. Bis Ende dieses Jahres soll auch dazu eine Diskussionsgrundlage stehen.

LPA

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