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Natura 2000: Umwandlung in "Besondere Schutzgebiete" genehmigt

Die Landesregierung hat heute (14. Juni) die Umwandlung von 35 "Gebieten Gemeinschaftlicher Bedeutung" in "Besondere Schutzgebiete" genehmigt.

Um den Natura 2000-Iter abzuschließen, hat die Landesregierung die Umwandlung von 35 "Gebieten Gemeinschaftlicher Bedeutung" in "Besondere Schutzgebiete" genehmigt. Im Bild die Lärchenwiesen im Innerfeldtal, Sexten.

Gemäß Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der EU vom Mai 1992 müssen die Mitgliedsstaaten für den Schutz von Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung Natura-2000-Schutzgebiete ausweisen. In Südtirol wurden zwischen 2003 und 2008 40 solcher Gebiete ausgewiesen, insgesamt handelt es sich um rund 150.000 Hektar, das entspricht in etwa 20 Prozent der Landesfläche.

Laut FFH-Richtlinie sind diese "Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung" innerhalb von sechs Jahren nach Ausweisung in sogenannte "Besondere Schutzgebiete" umzuwandeln. "Erst mit diesem Verfahrensschritt ist der Natura 2000-Iter vollständig abgeschlossen", erklärt Landesrat Richard Theiner. Weil für die meisten Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung in Italien diese Frist bereits weit überschritten war, hat die Europäische Kommission 2015 gegen den Staat ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. "Aus diesem Grund hat das zuständige Ministerium die Regionen und Autonomen Provinzen verpflichtet, die erforderliche formelle Umwandlung innerhalb Juni 2016 durchzuführen, um eine Verurteilung mit den entsprechenden Konsequenzen zu vermeiden", berichtet der Landesrat.

Südtirol ist dieser Verpflichtung nun nachgekommen: Heute (14. Juni) hat die Landesregierung die Umwandlung von 35 "Gebieten Gemeinschaftlicher Bedeutung" in "Besondere Schutzgebiete" definitiv genehmigt. "Nun kann dieser Beschluss zeitgerecht an das Umweltministerium in Rom übermittelt werden", betonte Theiner heute im Anschluss an die Regierungssitzung. Was hingegen die Umwandlung der fünf Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung in Besondere Schutzgebiete innerhalb des Nationalparks Stilfserjoch betrifft, ist noch bis Ende 2016 Zeit.

Die formelle Umwandlung sei eine Verpflichtung gegenüber der EU, erklärt Landesrat Theiner, aber nicht nur. "Sie ist auch die Voraussetzung dafür, dass Fördermaßnahmen der EU ausgezahlt werden können. Jährlich werden dadurch rund 1,3 Millionen Euro an Landschaftspflegeprämien und Natura 2000 Aufwertungsmaßnahmen sichergestellt, die in enger Zusammenarbeit mit den Grundbesitzern geplant und durchgeführt werden", berichtet der Landesrat. Insgesamt sind für den Sechs-Jahres-Zeitraum des Ländlichen Entwicklungsplans 2014-2020 also rund acht Millionen Euro an Fördermaßnahmen genehmigt. Diese dienen auch als Grundlage zur Ermittlung des Finanzbedarfes für die nächste Programmperiode des Ländlichen Entwicklungsplans (also nach 2020). "Das Verfahren zur Umwandlung der Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung in Besondere Schutzgebiete ist damit sowohl in Hinblick auf gewährte, als auch in Hinblick auf zukünftige Beiträge der Europäischen Union unerlässlich", unterstreicht Theiner.

Er erinnert auch daran, dass dieses Verfahren die vergangenen sechs Monate in Anspruch genommen hat: Im Jänner waren die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden über die genauen Inhalte und die Vorgangsweise der Umwandlung in Besondere Schutzgebiete informiert worden. "Die Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung umfassten bereits die Grenzen des Schutzgebietes sowie die Lebensräume und Arten, deretwegen das Gebiet als Natura 2000-Gebiet anerkannt wurde", erklärt Joachim Mulser vom Landesamt für Landschaftökologie, Koordinator für Natura 2000. Durch die Umwandlung in Besondere Schutzgebiete wurden diese darüber hinaus mit spezifischen Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen ergänzt.

Vorschläge für diese Maßnahmen waren von den Fachämtern der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung ausgearbeitet worden. "Diese Maßnahmen sind jedoch nicht neu, sondern entsprechen im Falle der Naturparks jenen der genehmigten Managementpläne bzw. im Falle der Biotope jenen der Unterschutzstellungsdekrete der Biotope", so Mulser. Sämtliche Maßnahmen für die einzelnen Gebiete wurden in einem Datenbogen angeführt.

Das Verfahren sah dann vor, dass die Unterlagen den Gemeinden zugestellt wurden und 30 Tage für die Öffentlichkeit einsehbar waren. Die Gemeinden hatten daraufhin weitere 60 Tage Zeit, Stellung zum Entwurf der Datenbögen und zu den eingegangenen Bemerkungen in Form eines Ratsbeschlusses zu nehmen. Innerhalb dieser Frist haben sich 25 Gemeindeverwaltungen geäußert.

Abschließend erteilte die Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung ein positives Gutachten und schlug anhand der eingegangenen Bemerkungen geringfügige Änderungen der Datenbögen vor. Diese Vorschläge hat sich Landesregierung zu Eigen gemacht und die Umwandlung der Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung in Besondere Schutzgebiete heute definitiv beschlossen.

mpi

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Beschlüsse der Landesregierung vom 14.06.2016