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Raumordnungsgesetz: Stand der Arbeiten vorgestellt

Landesrat Theiner informierte heute (19. Mai) mit Konrad Stockner und Frank Weber über die inhaltlichen Schwerpunkte des Landesgesetzes für Raum und Landschaft.

Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die intelligente Flächennutzung, um wertvollen Grund und Boden zu sparen: Konrad Stockner, LR Theiner, Frank Weber (v.l.).

Das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft nimmt Form an. Ein Team von Fachleuten ist derzeit mit der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs beschäftigt. Dies erfolgt auf der Basis der Leitlinien und Zielsetzungen, die 2015 von der Landesregierung genehmigt worden sind.

"Die zukünftige Raum- und Landschaftspolitik des Landes soll dem großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel, der in Südtirol in den vergangenen 50 Jahren stattgefunden hat, Rechnung tragen", erklärt Landesrat Theiner die Notwendigkeit, eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen. Diese fasst erstmals die Bereiche Raumordnung und Landschaftsschutz in einem einzigen Rechtstext zusammen.

"Unser Land verfügt über eine einmalige Natur- und Kulturlandschaft. Das ist eine große Verantwortung für uns alle, die wir wahrnehmen, in dem wir unsere Landschaft und unsere Lebensräume schützen und erhalten. Genauso müssen aber auch unsere Mitbürger darin leben und wirtschaften können", unterstreicht Landesrat Theiner. "Ein Kernpunkt des neuen Landesgesetzes für Raum und Landschaft ist daher die intelligente Nutzung der Flächen, um wertvollen Grund und Boden zu sparen: Außerhalb der Siedlungsräume geht es um den Schutz unserer wertvollen Landschaft; innerhalb der Siedlungsgrenzen ist die Deckung des Bedarfs an Wohnraum und Wirtschaftsflächen zu gewährleisten. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Nutzung bestehender Kubatur und bereits ausgewiesener Flächen", so die Botschaft des Landesrates.

"Raumordnung und Landschaftsschutz sind zentrale Bereiche der politischen Gestaltung. Wir wollen hier die Spielräume aus dem Autonomiestatut nutzen, um unseren Südtiroler Weg im Bereich Raum und Landschaft zu gehen; gleichzeitig sind natürlich die staatlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen", fährt der Landesrat fort und nennt als Beispiele den Gesetzentwurf zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, den die Abgeordnetenkammer in Rom kürzlich verabschiedet hat, sowie eine ganze Reihe von gesetzlichen Normen zu Bauvorschriften und Bebauungsstandards, die der Staat in den vergangenen zwei Jahren erlassen hat. "Auch im Hinblick auf die Distanzenregelung hat das Höchstgericht unsere Norm beschnitten. Aus all diesen Gründen brauchen wir eine starke autonome Regelung im Bereich Raumordnung und Landschaftsschutz", so Theiner.

Wesentlich ist auch, dass die Gemeinde mehr Eigenständigkeit in der Planung vor Ort erhält und auch gemeindeübergreifende Planung vorgesehen ist. "Die Zusammenführung der Regelungen für Raumordnung und Landschaftsschutz soll eine Gesamtplanung aus einer Hand garantieren: Bauleitplan und Landschaftsplan werden zu einem Plan verschmelzen. Mehr Eigenständigkeit bedeutet aber auch mehr Verantwortung der Gemeinden", betont Landesrat Theiner. Weiters sei die stärkere Mitsprache der Bevölkerung auf Gemeindeebene wichtig. Die Bürger können dadurch besser in die Entscheidungen eingebunden werden und mit kürzeren und so mit schnelleren Genehmigungsverfahren Zeit und Geld sparen. Insgesamt zielt das neue Gesetz auf weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit ab.

Das neue Gesetz wird in einer klaren Gliederung erstellt und insgesamt sieben Abschnitte umfassen: 1) Allgemeine Bestimmungen, 2) Landschaft, 3) Urbanistik, 4) Planungsinstrumente, 5) Eingriffsregelung und Bauwesen, 6) Aufsicht und Sanktionen und 7) Übergangs- und Schlussbestimmungen. Bisher sind als Entwurf die ersten vier Abschnitte erarbeitet, die heute vorgestellt wurden.

Landschaft: sparsamer Umgang mit Grund und Boden

Auf die inhaltlichen Schwerpunkte des Abschnitts "Landschaft" ging Konrad Stockner, Vizedirektor des Landesamtes für Landschaftsökologie, ein. "Wie ein roter Faden zieht sich der sparsame Umgang mit Grund und Boden durch diesen Abschnitt. Das bedeutet einerseits die Vermeidung von Zersiedelung und andererseits die Erhaltung ökologisch bedeutsamer Flächen", berichtet Stockner. Eine Anpassung an die Europäische Landschaftskonvention und an die staatlichen Vorgaben ist notwendig, denn seit Verabschiedung des Landschaftsschutzgesetzes 1970 hat sich viel geändert. Insbesondere der Begriff von Landschaft sei heute ein anderer, so der Vizeamtsdirektor: "Im neuen Gesetz geht es darum, nicht nur die ‚Sonntagslandschaften’ zu berücksichtigen, sondern auch mehr Qualität in die so genannten Alltagslandschaften hineinzubringen."

Neu ist auch die Stärkung der Landschaftsentwicklung: "Es geht weg vom reinen Schutz hin zu einer Entwicklung der Landschaft – ein Aspekt, der künftig in der Planung stärker umzusetzen ist und hier gilt es die Rolle der Gemeinden zu stärken", erklärt Konrad Stockner. Erhebliche Änderungen sind bei der Landschaftsschutzermächtigung vorgesehen. "Diese Kompetenz ist auf staatlicher Ebene den Regionen und Provinzen vorbehalten, kann aber an die Gemeinden delegiert werden, wenn diese fachlich entsprechend ausgestattet sind", betont Stockner. "Und genau das haben wir im Gesetzesentwurf mit der neuen Gemeindekommission für Raum und Landschaft vorgesehen."

Urbanistik: Klarheit in der Raumnutzung

Frank Weber, Direktor des Landesamtes für Ortsplanung Süd-West, präsentierte die wesentlichen Neuerungen im Abschnitt "Urbanistik" und "Planungsinstrumente".

"Die Abgrenzung des Siedlungsraumes von der Kultur- und Naturlandschaft soll Klarheit in der Raumnutzung schaffen", nannte er die wichtigste inhaltliche Botschaft der Urbanistik. Dies erlaube es auch, mehr Kompetenzen an die Gemeinden zu delegieren. "Wir vollziehen einen Strategiewechsel von einer extensiven hin zu einer intensiven Nutzung des Bestandes, auch was das Bauland betrifft", unterstreicht der Amtsdirektor. Eine Erweiterung von Siedlungen ist nur anschließend an den Bestand möglich. "Qualität wird künftig vor Quantität gehen: Und die Qualität unserer Siedlungen macht es auch aus, dass es dort Räume gibt, wo sich die Menschen begegnen. Innerhalb der Siedlungsgrenzen steht also die intelligente Nutzung des Raumes im Vordergrund", so Weber. Weiters geht es darum, die Bevölkerung miteinzubeziehen, indem etwa die Durchführungspläne auf Gemeindeebene vor Genehmigung öffentlich diskutiert werden.

Planungsinstrumente: Neuerungen auf Gemeindeebene

"Insbesondere, was die Ebene der Gemeindeplanung betrifft, sind eine Vielzahl von Neuerungen vorgesehen", führt Frank Weber zum Bereich der Planungsinstrumente aus. So ist im Gesetzentwurf das räumliche Entwicklungsprogramm vorgesehen, das von der Gemeinde erarbeitet wird und mit Nachbargemeinden und Landesverwaltung abgestimmt werden muss, beispielsweise bei übergemeindlichen Gewerbegebieten. Neu ist auch der Gemeindeplan, der nunmehr Bauleitplan und Landschaftsplan auf Gemeindeebene vereint. Er legt nicht mehr die Baudichte fest, sondern nur die Art der Nutzung des Territoriums, wobei die Widmungen im Siedlungsgebiet auf fünf (Mischnutzung, Gewerbegebiet, Gebiet mit besonderer Nutzung, Mobilität & Infrastrukturen, Grünflächen) reduziert werden. Der Durchführungsplan schließlich bestimmt nicht nur die Baumassenverteilung wie bisher, sondern legt auch die zulässige Baumasse fest. "Zudem ist darin erstmals die Grünplanung formell vorgeschrieben", ergänzt Weber.

Nächste Schritte

Die heute vorgestellten Arbeitspakete stellen eine Diskussionsgrundlage dar. Gestern Nachmittag (18. Mai) wurden sie auch den Interessensverbänden präsentiert, in zwei Wochen findet dazu die inhaltliche Diskussion statt. Im Juni werden die Abschitte 5) Eingriffsregelung und Bauwesen sowie 6) Aufsicht und Sanktionen vorgestellt und inhaltlich diskutiert. "Bis zum Frühherbst werden auch die Übergangs- und Schlussbestimmungen, also Abschnitt 7, vorliegen", erklärt der Landesrat abschließend.

mpi

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