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Methangasleitung keine Gefahr für Ahrauen

LPA - Für den Bau der Methangasleitung Bozen – Brixen – Bruneck werden die Ahrauen nun doch nicht unterquert. Sowohl der UVP-Beirat als auch die Interessensvertreter der Gemeinde Bruneck, der Bauern und die Techniker der Energiegesellschaft Snam haben gemeinsam nach der optimalen Lösung gesucht und sie auf ihre Umweltverträglichkeit hin überprüft. Die vorgesehene Unterquerung der Ahr kann aber vor allem aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden.

Die Überquerung der Ahr durch die Methangasleitung Bozen – Brixen – Bruneck stellt keine Gefahr für die Ahrauen dar. Die vorgesehene Unterquerung der Ahr kann aus technischen Gründen und aus Gründen der Umweltbelastung nicht durchgeführt werden.
Sowohl der UVP-Beirat als auch die Interessensvertreter der Gemeinde Bruneck, der Bauern und die Techniker der Energiegesellschaft Snam haben gemeinsam nach der optimalen Lösung gesucht und sie auf ihre Umweltverträglichkeit hin überprüft. Die 
Landesregierung hat dann entschieden, den siebten Abschnitt der Methangasleitung Bozen – Brixen - Bruneck mit einer Druckleitung von 24 Bar gemäß den Auflagen des UVP-Beirates zu genehmigen.

Die Ahrauen sind ein besonders sensibles Schutzgebiet, weshalb man nach der besten  Lösung zur Überquerung der Ahr bei der Verlegung der Methangasleitung zum Anschluss des Fernheizwerkes Bruneck suchte. Gemäß Gutachten des UVP-Beirates sollte die Methangasleitung mittels einer Bohrung unter der Ahr hindurch geführt werden. Die Snam überprüfte darauf durch geologische Erkundungsbohrungen die technische Durchführbarkeit dieser Variante. Das Ergebnis fiel aufgrund der labilen geologischen Schichtung des Flussbettes negativ aus.
Als Variante zur Bohrung unterhalb der Ahr wurde ein Mikrotunnel vorgeschlagen. Dieser hätte mit 13.500 Kubikmetern Material dreimal so große Erdbewegungsarbeiten, mit 20.000 Kubikmetern eine viermal so große Deponiefläche für den Aushub und siebenmal so hohe Kosten, nämlich 740.000 Euro, zur Folge gehabt und damit die Umwelt erheblich beeinträchtigt. Die Landesregierung sprach sich deshalb gegen die Mikrotunnel-Variante aus. Die Entscheidung fiel auf die konventionelle, offene Bauweise, nämlich eine oberirdische Überquerung der Ahr im Einvernehmen mit der Gemeinde Bruneck und unter Einhaltung sämtlicher weiterer Auflagen des UVP-Beirates. Die Baukosten betragen 110.000 Euro.

lc