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Wassernutzungsplan im Amtsblatt veröffentlicht

Nach der Genehmigung durch die Paritätische Kommission Staat-Provinz wird der Entwurf des Wassernutzungsplans heute im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

Der Entwurf des Gesamtplans für die Nutzung der öffentlichen Gewässer der Provinz Bozen stammt noch aus dem Jahr 2010. Nach langen Verhandlungen wurde er am 21. April 2016 durch den Paritätischen Ausschuss Staat-Provinz genehmigt. Dies war die Voraussetzung für die Veröffentlichung des Planentwurfs, die schließlich heute (3. Mai) im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol Nr. 18 erfolgt ist.

Der Paritätische Ausschuss Staat-Provinz setzt sich aus drei Vertretern des Staates (davon zwei Beamte des Umweltministeriums und ein Experte im Bereich der integrierten Bewirtschaftung der Wasservorkommen) und drei Vertretern des Landes (den Direktoren des Landesamtes für Gewässerschutz Ernesto Scarperi, der Agentur für Bevölkerungsschutz Rudolf Pollinger und des Verwaltungsamtes für Umwelt Helmut Schwarz) zusammen.

Der Planentwurf wird demnächst auch im Gesetzesblatt der Republik veröffentlicht. Gemeinden und Interessierte haben ab der Veröffentlichung 60 Tage Zeit, Einwände und Vorschläge einzubringen. Diese können an die Landesagentur für Umwelt – Amt für Gewässerschutz, Amba Alagi Str. 35, in Bozen (gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it) gerichtet werden und werden im Anschluss durch die Paritätische Kommission geprüft und dann endgültig genehmigt.

Das genaue Veröffentlichungsdatum im Gesetzesblatt der Republik wird auf der Webseite der Landesumweltagentur www.provinz.bz.it/umweltagentur/wasser/entwurf-wassernutzungsplan.asp, wo auch die gesamte Dokumentation zum Wassernutzungsplan abrufbar ist, bekannt gegeben.

mpi