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Sicherheit von Kraftwerksanlagen: Richtlinien verabschiedet

Bei ihrer Sitzung am 22. März hat die Landesregierung auch die Bestimmungen über die Sicherheit von Wasserkraftanlagen genehmigt. "Die Verbesserung der Sicherheit dieser komplexen Anlagen hat für uns oberste Priorität", erklärt Landesrat Theiner.

Staumauern, Druckrohrleitungen und Kraftwerke sind hochkomplexe Anlagen, die sich meist in sensiblen Gebieten befinden. Um eventuellen Schadensfällen vorzubeugen, hat das Landesamt für Stromversorgung Sicherheits-Richtlinien ausgearbeitet und – wie vom Landesgesetz über die kleinen und mittleren Wasserableitungen vom 26.01.2015 vorgesehen – der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt. Diese waren im Vorfeld auch im Rahmen der Expertenrunde Energie diskutiert und gutgeheißen worden.

"Eine hundert prozentige Sicherheit gibt es nie. Aber mit diesen Richtlinien wird die Sicherheit der Kraftwerksanlagen, die für uns oberste Priorität hat, noch einmal deutlich erhöht", erklärt der zuständige Landesrat Richard Theiner. Damit werde ein zusätzlicher Beitrag geleistet, das Risiko für Schäden durch den Betrieb solcher Anlagen zu minimieren.

Vorgesehen sind regelmäßige systematische Überprüfungen der Anlagen, der Druckrohrleitungen und der Schließorgane in den Druckrohrleitungen. Weiters wird eine Risikoanalyse eingeführt und der allfällige Einbau eines Differentialmesssystems zur Messung des Durchflusses in der Leitung vorgesehen. Die Konzessionsinhaber sind verpflichtet, dadurch die Funktionstauglichkeit und Sicherheit der hydroelektrischen Anlagen bestmöglich zu garantieren. Zudem sind sie verpflichtet, Betriebs- und Wartungsarbeiten zu planen, ein Register für sicherheitsrelevante Vorfälle zu führen und Prüfberichte über die durchgeführten Überprüfungen anzufertigen.

mpi