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Flughafen: Der Umweltbeirat spricht sich für eine UVP aus

Am 25. Jänner hatte ABD einen Bericht bei der Landesumweltagentur eingereicht, der gemäß aktuellem Entwicklungskonzept für den Flugplatz Bozen die Einflüsse der Flugbewegungen auf Mensch und Umwelt errechnet. Der Umweltbeirat kam nach einer Prüfung nun zur Auffassung, dass der geplante Ausbau der Landebahn einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen sei.

Vor der Verlängerung der Landebahn ist nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Foto www.provinz.bz.it

Der Umweltbeirat besprach heute mit der ABD den Screeningbericht. Der Beirat ist der Auffassung, dass der geplante Ausbau der Landebahn um 30 Meter einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen sei.     

Der Umweltbeirat bewertete dabei die vorgelegten Betriebszahlen aus dem Ausbaukonzept 2015 als signifikant – dementsprechend die möglichen Auswirkungen der Verlängerung der Landebahn auf die Lebens- und Umweltqualität im Bozner Talkessel. Der Beirat will diese Daten deshalb in einer ordentlichen UVP vertiefend untersucht wissen. Erst nach einem positiv ausgefallenen UVP-Verfahren kann die Landebahn verlängert werden.

mgp