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Alpenschutz: Sitzung des Staat-Regionen-Beirates am 21. Juli
LPA - Der für den Alpenschutz zuständige Staat-Regionen-Beirat wird am kommenden Montag, 21. Juli, in Bozen zu einer Sitzung zusammentreten. Ausbildung, Information und Kommunikation im Zusammenhang mit dem Alpenschutz, das Protokoll "Bevölkerung und Kultur", der Tätigkeitsbericht der internationalen Arbeitsgruppe werden im Mittelpunkt des Treffens am Sitz der Europäischen Akademie in der Bozner Drususstraße stehen.
Der italienische Beirat für den Alpenraum, in dem Regierungsvertreter mit den Verantwortungsträgern der italienischen Alpenländer (Regionen und autonomen Provinzen) zusammenarbeiten, wird am kommenden Montag, 21. Juli, in Bozen zu einer Sitzung zusammentreffen. Das Land Südtirol wird dabei durch Umweltlandesrat Michl Laimer vertreten.Bei der Sitzung in Bozen soll über die Schaffung einer Bildungseinrichtung gesprochen werden, an der Führungskräfte und Verwalter örtlicher Behörden über die Alpenschutzkonvention informiert und in diesem Bereich fortgebildet werden. Auch die Bewusstseinsbildung, die Kommunikation zwischen den Verwaltungen und Behörden und die Information über die Arbeit des Beirates für den Alpenraum und über die Alpenschutzkommission sowie die Behandlung des Protokolles "Bevölkerung und Kultur" stehen auf der Tagesordnung dieser ersten Beiratssitzung in Bozen, wo die Alpenschutzkommission eines ihrer Sekretariate unterhält. Die internationale Arbeitsgruppe unter italienischem Vorsitz hatte sich anfangs des Monats bei einer zweitätigen Sitzung in Bozen mit dem Protokoll "Bevölkerung und Kultur" befasst und wird am kommenden Montag über diese Arbeit berichten; über das Protokoll sollte bis 2004 ein Konsens gefunden werden, damit es der achten Ministerkonferenz vorgelegt werden kann.
Der für den Alpenraum zuständige Staat-Regionen-Beirat wurde im Zusammenhang mit der Ratifizierung der Alpenschutzkonvention durch Italien (Staatsgesetz Nr. 403/99) vorgesehen. Dem Beirat, dem je ein Vertreter der italienischen Alpenregionen beziehungsweise autonomen Provinzen, zwei Vertreter der gesamtstaatlichen Vereinigung der Berggemeinden (UNCEM), zwei Vertreter der Vereinigung der italienischen Provinzen (UPI) und die für die Bereiche Umwelt, produktive Tätigkeiten, Handel und Handwerk, Agrarpolitik, Infrastrukturen und Transport, Inneres sowie Kulturgüter und -tätigkeiten zuständigen Unterstaatssekretäre angehören, sitzt Roberto Vaglio vor.
Die Alpenkonvention ist ein Rahmenübereinkommen, durch das der Schutz des Alpenbogens und eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung im Alpenraum gewährleistet werden soll. Sie wurde am 7. November 1991 von Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, der Schweiz und der EU in Salzburg unterzeichnet. Slowenien unterzeichnete die Konvention am 29. März 1993. Monaco trat der Konvention aufgrund eines Zusatzprotokolls bei. Die Konvention trat am 6. März 1995 in Kraft.
jw