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Innerfeldtal: Ab 14. Juli verkehrsberuhigt

LPA - Im Innerfeldtal im Hochpustertal soll auch in diesem Sommer wieder verkehrsberuhigt werden. Vom 14. Juli bis zum 24. August wird der motorisierte Verkehr ab dem Parkplatz bei der ehemaligen Schottergrube eingeschränkt: das Tal darf zwischen 11 und 16 Uhr nicht befahren werden.

Auch in diesem Jahr wird der motorisierte Verkehr im Innerfeldtal während der Sommermonate eingeschränkt: Vom 14. Juli bis 24. August 2003 wird das Tal zwischen 11 und 16 Uhr ab dem Parkplatz bei der ehemaligen Schottergrube für motorbetriebene Fahrzeuge gesperrt.

Schon seit einigen Jahren bemühen sich die Sektion Drei Zinnen des Alpenvereins Südtirol und das Landesamt für Naturparke zusammen mit der Gemeinde Innichen, den motorisierten Verkehr im Innerfeldtal wirksam einzudämmen. Im vergangenen Sommer 2002 war es dann erstmals soweit, dass das im Naturpark Sextner Dolomiten gelegene Tal während der Sommerzeit verkehrsberuhigt werden konnte.

„Trotz unterschiedlicher Reaktionen und Erfahrungen ist das Projekt bei Einheimischen und Gästen grundsätzlich doch gut angekommen“, sagt Margareth Pallhuber, die im Landesamt für Naturparke Ansprechpartner für den Naturpark Sextner Dolomiten in den Gemeinden Toblach, Sexten und Innichen ist. Diese grundsätzlich zustimmenden Reaktionen seien dann - laut Pallhuber - auch ausschlaggebend dafür gewesen, den Verkehr auch in diesem Jahr wieder einzuschränken.

Das Innerfeldtal führt zwischen Innichen und Sexten mitten in die einmalige Bergwelt der Sextner Dolomiten. Die recht einfach zu erreichende Dreischusterhütte im hinteren Innerfeldtal ist besonders für Familien und ältere Menschen ein beliebtes Ausflugsziel.

Zeitliche Regelung des Fahrverbots und Ausnahmen
Vom 14. Juli bis 24. August von 11 bis 16 Uhr wird die Straße ins Innerfeldtal ab dem Parkplatz bei der ehemaligen Schottergrube für den motorisierten Verkehr gesperrt. Das heißt, dass vor 11 Uhr und nach 16 Uhr das Tal so wie bisher für den Verkehr bis zum Parkplatz am Antoniusstein frei befahrbar ist. Auch die Fahrt vom Innerfeldtal in Richtung Innichen ist uneingeschränkt möglich.
Vom Verbot ausgenommen sind Ermächtigte wie zum Beispiel Anrainer und Grundbesitzer. Für nähere Auskünfte stehen die Gemeinde Innichen, die Sektion Drei Zinnen im AVS und das Amt für Naturparke in Bruneck jederzeit zur Verfügung.

Aufwertung des Wanderweges
Zwischen den beiden Parkplätzen wurde bereits im vergangenen Jahr ein neuer Wanderweg angelegt, der abseits der Straße verläuft. Dass sich Wanderer unter diesen Voraussetzungen auf den landschaftlich reizvollen Spaziergang durch das schöne Tal nun umso mehr freuen können, davon ist man im Landesamt für Naturparke überzeugt: "Ein autofreier, dafür aber umso erlebnisreicherer Tag ist ihnen gewiss."

jw