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Brand im Natura 2000-Biotop Kalterersee: Ursache noch ungeklärt

Am Freitagabend ist es im Natura 2000-Schutzgebiet "Kalterersee" zu einem Brand gekommen, betroffen waren circa 2.000 Quadratmeter Schilfvegetation. Die Brandursache ist noch ungeklärt, teilen das Landesamt für Landschaftsökologie und das Forstinspektorat Bozen I mit.

Der Brand im Schilfgürtel des Schutzgebietes Kalterersee vom Freitag: Als Ursache wird eine achtlos weggeworfene Zigarette vermutet.

Das Feuer entwickelte sich in den frühen Abendstunden im Schilfgürtel im Süden des Natura 2000-Schutzgebiets "Kalterersee". Dank des raschen Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr St. Jakob am See und der an diesem Abend herrschenden Windstille konnte ein Ausbreiten der Flammen verhindert werden. Vom Brand betroffen waren circa 2.000 Quadratmeter Fläche. "Größere Schäden konnten verhindert werden", erklärt Peter Kasal, Direktor des Landesamtes für Landschaftsökologie, der gemeinsam mit Rainer Ploner, Vizedirektor des Forstinspektorats Bozen I, am Freitag vor Ort war. "Dennoch handelt es sich bei der betroffenen Fläche um hochwertige Naturlebensräume für eine bedrohte Flora und Fauna, deretwegen das Biotop auch als Vogelschutzgebiet und Schutzgebiet europäischer Bedeutung ausgewiesen worden ist." Zum Schutz der dort vorkommenden Pflanzen- und Tierarten gelten für das Gebiet, das auch als Rückzugszone für überwinternde Vogelarten dient, spezifische Bestimmungen.

Ausgeschlossen werden kann, dass der Brand in Verbindung mit den auf der gegenüberliegenden Seite des Grabens durchgeführten Biotopverbesserungsmaßnahmen steht, die vom Forstinspektorat Bozen I im Auftrag der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung vorgenommen werden. "Nachdem der Brand erst gegen 19 Uhr ausgebrochen ist, wird als Brandursache derzeit eine unachtsam weggeworfene Zigarette vermutet, die erst Stunden später das Schilf entzündete", sagt der zuständige Bauleiter und Vizedirektor des Forstinspektorates Bozen I Rainer Ploner. Die Ermittlungen der zuständigen Carabinieri sind noch im Laufen.

Der Aufenthalt von Personen im betroffenen Bereich ist stark eingeschränkt. Wie der Direktor des Verwaltungsamts für Landschaft und Raumentwicklung Horand Maier bestätigt, gilt in den als Biotop abgegrenzten Flächen laut Landschaftsplan Kaltern außerhalb der Zugänge der eingetragenen Stege ein Betretungsverbot, von dem nur Eigentümer, Pächter, Nutznießer, Verwalter und landwirtschaftliche Arbeiter sowie Personen zur Ausübung erlaubter Tätigkeiten ausgenommen sind. Spezifische Ermächtigungen, die Schilfzonen zu betreten, können darüber hinaus im Falle wissenschaftlicher Arbeiten erteilt werden. "Nachdem in unmittelbarer Nähe des Brandareals letzthin aufgrund des frei geschnittenen Grabens und der durchgeführten Arbeiten aber immer wieder Personen - Neugierige, Fotografen, Ornithologen usw. - beobachtet und ohne Ermächtigung aufgestellte Tarnzelte festgestellt wurden, werden wir in nächster Zeit die Kontrolltätigkeit verstärken und falls notwendig auch Strafen verhängen", unterstreicht Rainer Ploner.

mpi