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Umweltagentur führt Umwelt-Screening für Flughafen Bozen durch
Das Ausbauprojekt für den Bozner Regionalflughafen wird einem Umwelt-Screening unterzogen. Gestern (25. Jänner) hat die Betreibergesellschaft ABD dazu einen Umweltbericht bei der Landesumweltagentur eingereicht. "Die Agentur ist Garant für eine fundierte umwelttechnische und unabhängige Bewertung", erklärt LR Theiner, der auf die Möglichkeit für die Bürger hinweist, Stellungnahmen abzugeben.
Im Oktober vergangenen Jahres hat die Südtiroler Landesregierung das Entwicklungskonzept für den Regionalflughafen Bozen genehmigt. Das Konzept setzt die Verlängerung der Start- und Landebahn von 1.294 Meter auf 1.462 Meter voraus. Der Großteil davon, nämlich die Verlängerung auf 1.432 Meter, wurde bereits genehmigt, aber baulich noch nicht umgesetzt. Erst durch die Verlängerung der Piste um weitere 30 Meter wird eine Änderung des Betriebskonzeptes möglich.
Die Landesregierung hat der Flughafenbetreibergesellschaft ABD (Airport Bozen Dolomiti) den Auftrag erteilt, zum neuen Betriebskonzept einen umfassenden Umweltbericht zu erarbeiten, um das Ausbauprojekt auf seine Umweltauswirkungen hin überprüfen und einem Umwelt-Screening unterziehen zu können. "Es ist uns ein großes Anliegen, dass die Umweltauswirkungen des Flughafens Bozen von den zuständigen Ämtern genauestens untersucht werden. So können wir garantieren, dass die Luft- und Lärmemissionen unter Kontrolle gehalten und bestmöglich minimiert werden", erklärt Umweltlandesrat Richard Theiner.
Am gestrigen Montag wurde nun der Umweltbericht von der Betreibergesellschaft ABD bei der Landesumweltagentur eingereicht. Das vorgesehene Verfahren sieht die Veröffentlichung des Projekts und des Umweltberichts im Bürgernetz (www.provinz.bz.it/umweltagentur/uvp/veroeffentlichung-projekte.asp) vor. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben dann 45 Tage Zeit, ihre Stellungnahmen dazu abzugeben. Diese können an das Landesamt für Umweltverträglichkeitsprüfung in der Amba-Alagi-Straße 35 in Bozen (Email: uvp@provinz.bz.it) gerichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Umweltbeirat den Umweltbericht und die eingegangenen Stellungnahmen innerhalb von weiteren 45 Tagen bewerten. "Das Ergebnis dieser Bewertung ist für mich bindend", unterstreicht Landesrat Richard Theiner abschließend.
mpi