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Regiearbeiten als Motor für Wertschöpfung im ländlichen Raum

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (19.01.2016) die Verordnung über die Vereinfachung der Durchführung der Arbeiten in Regie gemäß Forstgesetz genehmigt. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen die Arbeiten auch künftig in der gewohnten Qualität und Form abwickeln zu können.

Landesrat Arnold Schuler mit dem jetzigen Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Rudolf Pollinger bei einer Baustellenbesichtigung (FOTO: LPA)

Mit der Einführung der harmonisierten Buchhaltung wurde die Beibehaltung der Regiearbeiten in Frage gestellt. Aufgrund der heute von der Landesregierung genehmigten Anpassung des Forstgesetzes wird sichergestellt, dass die Arbeiten in Eigenregie nunmehr seit Jahresbeginn über den Landesbetrieb für Forst- und Domänenverwaltung als Sonderbetrieb und somit weiterhin über das Land abgewickelt werden können.  "Es war dies ein notwendiger rechtlicher Schritt um sicherzustellen, dass diese Arbeiten auch zukünftig in gewohnter Form und in gewohnter Qualität abgewickelt werden können", freut sich der zuständige Landesrat Arnold Schuler.

"Die einzelnen Forstbezirke Südtirols beschäftigen saisonal knapp 450 Mitarbeiter, in erster Linie Bauern, die damit eine passende Zuerwerbsmöglichkeit zur Landwirtschaft vor Ort erhalten und denen das Auspendeln somit erspart bleibt", erklärt Landesrat Schuler und fügt hinzu, "dass diese Regiearbeiten einen unschätzbaren Beitrag dazu leisten, die  Wertschöpfung und Beschäftigung im ländlichen Raum zu halten und langfristig zu sichern."

Der Landesbetrieb für Forst- und Domänenverwaltung setzt die von der Landesabteilung Forstwirtschaft ausgearbeiteten und genehmigten Projekte in Regie für die Abteilung um und bedient sich dabei deren Einrichtungen. "Das bedeutet, dass über 1.300 bestehende Projekte mit einem Gesamtvolumen von  9,3 Mio. Euro aus dem Jahre 2015 übernommen werden. Hinzu kommen rund 400 neue Projekte im laufenden Jahr 2016 mit einem veranschlagten Volumen von 12 Mio. Euro", berichtet Landesrat Schuler. Die 450 saisonal beschäftigten Forstarbeiter werden dazu, jeweils befristet, in den Landesbetrieb für Forst- und Domänenverwaltung aufgenommen.

Zu den Arbeiten, welche in Regie durchgeführt werden, zählen neben Infrastrukturmaßnahmen (Hof-, Wald- bzw. Almerschließungen), auch die Verbauung von Lawinen und Muren, Almverbesserungen, Waldpflegemaßnahmen, der Bau von Löschteichen, Landschaftspflegearbeiten sowie der Bau und die Erhaltung von Gebäuden, Alm- und Erholungsinfrastrukturen. "Die bäuerliche Bevölkerung Südtirols ist zweifelsohne jene Gruppe, welche sich mit diesen Arbeiten in einem Höchstmaß identifiziert", begründet Landesrat Schuler die Notwendigkeit dieser Änderung des Forstgesetzes.

"Mit dem heutigen Beschluss setzen wir eine weitere, sehr bedeutende Maßnahme, den ländlichen Raum in seiner Vielfalt zu stärken und sicherzustellen, sodass diese Arbeiten auch in Zukunft in der gewohnten Qualität und mit dem erforderlichen Einsatz, zum Wohle unseres Landes und der Menschen die hier wohnen, aber auch für den Tourismus, durchgeführt werden", schließt Landesrat Schuler.

LPA