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Natura2000: Verfahren zur Umwandlung in Besondere Schutzgebiete eingeleitet
Um ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz zu schaffen, wurden auch in Südtirol Natura2000 Gebiete ausgewiesen. Diese müssen nun von "Gebieten Gemeinschaftlicher Bedeutung" in "Besondere Schutzgebiete" umgewandelt werden. Heute (19. Jänner) hat die Landesregierung das nötige Verfahren dazu eingeleitet.
Gemäß der Flora Fauna Habitat Richtlinie der EU vom Mai 1992 müssen die Mitgliedsstaaten für den Schutz von Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung Natura 2000 Schutzgebiete ausweisen. Diese "Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) sind weiters laut Richtlinie innerhalb von sechs Jahren nach Ausweisung in sogenannte "Besondere Schutzgebiete" (BSG) umzuwandeln. Erst mit diesem Verfahrensschritt ist der Natura 2000-Iter vollständig abgeschlossen.
Für die meisten Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung in Italien ist diese Zeitspanne bereits überschritten, weshalb die Europäische Kommission gegen den Staat ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet hat. "Aus diesem Grund hat der Staat die Regionen und Autonomen Provinzen dazu verpflichtet, die Umwandlung der Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung in Besondere Schutzgebiete schnellstmöglich vorzunehmen", erklärt Landesrat Richard Theiner.
Für 35 "Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung" in Südtirol, die in "Besondere Schutzgebiete" umgewandelt werden müssen, hat die Landesregierung heute per Beschluss das Verfahren dazu eingeleitet. Die Umwandlung von "Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung" in "Besondere Schutzgebiete" ist an die Festlegung spezifischer Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen für die einzelnen Gebiete gekoppelt. "Für jedes Gebiet wurden Maßnahmen für Lebensräume und Arten, deretwegen das Gebiet als Natura 2000 Gebiet anerkannt wurde, vorgeschlagen, damit diese Lebensräume und Arten erhalten werden, sich gegebenenfalls erholen und einen stabilen Erhaltungszustand erreichen können", erklärt der zuständige Landesrat Richard Theiner.
Diese Maßnahmen entsprechen jenen der genehmigten Managementpläne für die Naturparke bzw. der Biotop-Bestimmungen. Neu ist, dass die Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen den einzelnen Lebensräumen und Arten zugeordnet werden müssen, um für einen aktiven Schutz zu sorgen. Die Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen sind in den nächsten Monaten gemeinsam mit den Gemeinden und den Interessensverbänden zu diskutieren und festzulegen.
Die Landesregierung hat auch beschlossen, dass das Verfahren zur Festlegung dieser Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen gemäß dem Genehmigungsverfahren für Landesfachpläne erfolgen wird. "Damit wird die Einbeziehung sämtlicher Betroffenen gewährleistet, die uns ein großes Anliegen ist", betont Theiner.
Der heutige Beschluss samt der zugehörigen technischen Unterlagen wird für 30 Tage im Bürgernetz des Landes sowie bei der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung und den gebietsmäßig betroffenen Gemeinden für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Innerhalb dieser Frist können Bemerkungen und Vorschläge bei den betroffenen Gemeinden oder bei der Landesregierung eingebracht werden. Danach haben die Gemeinden zwei Monate Zeit, ihr Gutachten zu den Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die betroffenen Gebiete abzugeben. Nach Anhörung der Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung ist abschließend wiederum die Landesregierung am Zug, die die Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnamen genehmigt.
mpi