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Natura 2000: Info-Treffen zu Umwandlung in "Besondere Schutzgebiete"
Südtirols rund 40 Natura 2000-Gebiete müssen in "Besondere Schutzgebiete" umgewandelt werden. Wie das erfolgt und was das mit sich bringt, war heute (8. Jänner) Gegenstand eines Info-Treffens im Landhaus 11 in Bozen, zu dem der zuständige Landesrat Richard Theiner eingeladen hat.
Gekommen sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit Natura 2000-Gebieten in ihrem Gemeindegebiet, die sich heute über Inhalte und Vorgangsweise bei der Umwandlung in "Besondere Schutzgebiete" informierten. "Unser Anliegen ist es, die betroffenen Gemeinden bestmöglich einzubinden", betonte Landesrat Richard Theiner in seiner Einführung.
Zum besseren Verständnis: Gemäß der Flora Fauna Habitat Richtlinie der EU vom Mai 1992 müssen die Mitgliedsstaaten für den Schutz von Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung Natura 2000-Schutzgebiete ("Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung" GGB) ausweisen. Weiters sieht die Richtlinie vor, dass nach Ausweisung diese innerhalb von sechs Jahren in sogenannte "Besondere Schutzgebiete" (BSG) umzuwandeln sind. "Erst mit diesem Schritt ist der Natura 2000-Iter vollständig abgeschlossen", so Theiner.
Für die meisten Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung in Italien ist diese Zeitspanne bereits überschritten, weshalb die Europäische Kommission gegen den Staat ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet hat. Um eine Verurteilung zu vermeiden, sei daher Eile geboten. "Aus diesem Grund hat der Staat die Regionen und Autonomen Provinzen dazu verpflichtet, die Umwandlung der Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung in Besondere Schutzgebiete innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen", erklärt der Landesrat.
Südtirol zählt 40 Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung. Davon liegen fünf im Stilfserjoch Nationalpark, neun in Naturparken und 24 in Biotopen, zwei sind gemäß Landschaftsplan geschützt. Ihre offizielle Ausweisung seitens der Europäischen Kommission war in den Jahren 2003 bis 2008 erfolgt. Nun müssen diese formell in Besondere Schutzgebiete umgewandelt werden. "Laut Vorgaben des Staates ist eine Änderung der Gebietsgrenzen dabei nicht möglich", informiert Theiner.
Vielmehr ist die Umwandlung an die Festlegung von Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen für die betroffenen Gebiete gekoppelt, erklärt der Verfahrensverantwortliche Joachim Mulser, im Landesamt für Landschaftsökologie für die Natura 2000-Gebiete zuständig: "Diese Maßnahmen entsprechen jenen der genehmigten Managementpläne für die Naturparke bzw. der Biotop-Bestimmungen", so Mulser. "Neu ist, dass die Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen den Lebensräumen und Arten, deretwegen die Gebiete ausgewiesen wurden, zugeordnet werden müssen, um für einen aktiven Schutz zu sorgen."
Als nächsten Schritt wird die Landesregierung per Beschluss das Verfahren zur Umwandlung der Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung in Besondere Schutzgebiete einleiten; dann erfolgt die Veröffentlichung der Dokumentation im Bürgernetz. Aufgabe der Gemeinden wird es im Anschluss sein, die Datenbögen mit den Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die betroffenen Gebiete per Gemeinderatsbeschluss zu genehmigen, bevor abschließend wiederum die Landesregierung am Zug ist.
mpi