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Landschaftspflege: Förderstopp aufgehoben
Mit der Verabschiedung der neuen Beitragsrichtlinien durch die Landesregierung wird die Beitragsvergabe im Bereich Landschaftspflege wieder auf das gesamte Landesgebiet ausgedehnt. "Damit unterstreichen wir die Bedeutung, die wir dem Erhalt unserer bäuerlichen Kulturlandschaft auch außerhalb von Schutzgebieten beimessen", betont Landschaftsschutzlandesrat Richard Theiner.
Es geht um die Zuschüsse des Landes für traditionelle Holzzäune, Schindel- und Strohdächer, Trockenmauern, Waale und bäuerliche Kleindenkmäler. Für diese Kategorien sind neue Beitragsrichtlinien ausgearbeitet worden, die die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung (9. Dezember) gutgeheißen hat. Damit ist der Förderstopp in Sachen Landschaftspflege, der im Frühjahr 2014 ausgerufen worden war, aufgehoben. Verhängt worden war dieser, weil die finanziellen Mittel nicht mehr ausreichten, um die Auszahlung der Beiträge innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zu gewährleisten. Eine Ausnahme bildete die Vergabe von Landschaftspflegebeiträgen in geschützten Gebieten wie Natura 2000-Gebieten, Naturparken, Naturdenkmälern und Biotopen, für die die Landesregierung im vergangenen Dezember Mittel bereit gestellt hatte.
Mit dem Beschluss der neuen Beitragsrichtlinien ist nun auch wieder die Vergabe von Beiträgen im Bereich der Landschaftspflege außerhalb von spezifischen Schutzgebieten möglich. Die entsprechenden Gesuche können voraussichtlich ab Mitte Jänner 2016 eingereicht werden. "Nachdem die Rückstände mittlerweile zum Großteil abgebaut sind, werden jetzt wieder neue Gesuche entgegengenommen", so Landesrat Richard Theiner. "Damit unterstreichen wir die Bedeutung, die wir der Pflege und dem Erhalt unserer bäuerlichen Kulturlandschaft auch außerhalb von Schutzgebieten beimessen."
mpi