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Palabirn-Wiese: "Schutz der Bäume von kulturhistorischer Bedeutung"

Umweltschutzlandesrat Richard Theiner nimmt zur Polemik rund um den Palabirn-Anger in Lichtenberg Stellung: "Der Schutz dieser Palabirn-Bäume ist für den Vinschgau von kulturhistorischer Bedeutung“, sagt er und verweist auf die zugrundeliegenden Fakten.

Die Streuobstwiese in der Fraktion Lichtenberg der Gemeinde Prad am Stilfser Joch, um die sich in den letzten Tagen eine Polemik entfacht hat, umfasst elf alte Palabirn-Bäume. Das betroffene Areal ist Gegenstand eines Flächenumwidmungsverfahrens der Gemeinde. "Fakt ist, dass durch diese Umwidmung der Schutz der Palabirn-Bäume im Vergleich zur bisherigen Situation verbessert wird", erklärt Frank Weber, Direktor des Landesamtes für Ortsplanung Süd-West. Ein Großteil der Wiese - dort wo insgesamt sieben Palabirn-Bäume stehen - war nämlich bisher eine als Golfplatz genutzte landwirtschaftliche Fläche und wird nun öffentliches Grün. "Durch die Umwidmung in öffentliche Grünfläche genießt dieser Teil künftig einen höheren Schutz", so Weber.

Der restliche Teil des Angers war bereits bisher als Wohnbauzone ausgewiesen. "Ein Teil davon bleibt Wohnbauzone und wird jetzt mit einem Durchführungsplan belegt, wodurch die Gemeinde die Möglichkeit hat, auch die beiden in diesem Bereich liegenden Palabirn-Bäume zu erhalten", unterstreicht Frank Weber. Die ökologische Begutachtung war positiv, weil es sich um eine schon ausgewiesene Zone handelte, ergänzt der Direktor des Landesamtes für Landschaftsökologie Peter Kasal.

Der übrige Teil der bisherigen Wohnbauzone wurde in Zone für öffentliche Einrichtungen umgewidmet; dort ist der Neubau einer Feuerwehrhalle geplant. In diesem Bereich stehen zwei weitere Palabirn-Bäume. "Aber auch hier hat die Gemeinde durchaus noch die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Erhalt der Bäume machbar ist", unterstreicht Amtsdirektor Weber.

Landesrat Richard Theiner geht davon aus, dass die Gemeinde Prad am Stilfserjoch diese Wege finden wird: "Der Schutz dieser alten, hochstämmigen Palabirn-Bäume", so ist ihm bewusst, "ist für den Vinschgau von kulturhistorischer Bedeutung." Auch weil es sich bei einem Teil des Angers schon um eine ausgewiesene Wohnbauzone handelt, habe es während des bisherigen Umwidmungsverfahrens keinerlei Einwände von Seiten der Bürger und der Interessensgruppen gegeben, so der Landesrat. Das Umwidmungsverfahren, das von der Gemeinde beantragt wurde, ist vom Land noch nicht beschlossen. "Wenn die Gemeinde eine Neuentscheidung in diesem Bereich treffen will, hat sie noch die Möglichkeit dazu", unterstreicht Theiner.

mpi