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Vergleichbarkeit der Luftmessdaten: LR Theiner zu Handelskammeraussagen

Vor zwei Wochen hat sich Umweltlandesrat Richard Theiner selbst ein Bild von der Vergleichbarkeit der Luftmessstationen entlang der Brennerautobahn gemacht. „Die Mess-Ergebnisse sind sehr wohl vergleichbar", betont er und schlägt eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Handelskammer vor.

Die EU-Richtlinie 2008/50/EC beinhaltet neben den Luftgüte-Grenzwerten auch genaue Kriterien zur Positionierung der Messstationen. Die Messstationen entlang der Brennerautobahn entsprechen dieser Norm ebenso wie jene in Tirol.  Die entsprechenden Messdaten werden jährlich an das Umweltministerium und in der Folge nach Brüssel geschickt. „Das Tiroler Messnetz und unser Messnetz wurde vom jeweiligen Umweltministerium genehmigt und sind Teil des europäischen Luftmessnetzes", erklärt Landesrat Richard Theiner. „Allein diese Tatsache belegt, dass die Messergebnisse voll und ganz mit den EU-Normen konform sind, sonst wäre die Genehmigung gar nicht erfolgt."

Auch die Positionierung der Messstationen ist absolut korrekt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen verkehrsexponierten Luftmessstationen und Hintergrundstationen. Beide müssen im Luftmessnetz vorhanden sein und sind überall in Europa zu finden. Natürlich kann ein Vergleich nur zwischen gleichartigen Messstationen, zum Beispiel zwischen Vomp-Autobahn und Schrambach-Autobahn gemacht werden.

Landesrat Theiner weißt darauf hin, dass Handlungsbedarf nicht beim Messnetz bestehe, vielmehr müssten Anstrengungen unternommen werden, um die Schadstoffbelastung der Luft zu reduzieren. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Handelskammer sei hierbei wünschenswert. „Die Landesumweltagentur ist gerne bereit, alle technischen Details zu erläutern, um zu vermeiden, dass weiterhin unvollständige Informationen über die Medien verbreitet werden", schließt Theiner.

 

mpi