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Energietisch: Strominfrastruktur und Energieförderung nächste Themen
Nach Abschluss der Diskussion zu den Gewässerschutz-Kriterien und zur Technischen Leitlinie für kleine und mittlere Wasserableitungen erfolgte die Vorbereitung der nächsten Themen: Heute (30. Oktober) hat sich die Expertenrunde Energie mit dem Masterplan Stromtransportinfrastruktur, mit der Neuorientierung der Energieförderung und mit der Sicherheit der Druckrohrleitungen befasst.
Der Expertenrunde Energie gehen die Themen, die eines gegenseitigen Austauschs bedürfen, nicht aus: Beim 16. Treffen heute im Landhaus 11 in Bozen standen der Masterplan zu den strategischen Investitionen im Bereich der Elektrifizierung und der Entwurf zu den neuen Förderungen im Bereich der Energieeffizienz im Mittelpunkt der Diskussion. Darüber hinaus kam die Überarbeitung des Genehmigungsverfahrens für Elektrifizierungsprojekte und die Sicherheit von Druckrohrleitungen bei Wasserkraftwerken zur Sprache.
Ziel des Masterplans ist es, die Situation im Bereich der Hoch- und der Mittelspannungsleitungen sowie der Umspannwerke in Südtirol darzustellen und Kriterien für eine Prioritätenreihung der notwendigen Investitionen festzulegen. "Es handelt sich um ein wichtiges Steuerungsinstrument, das die Weichen für die Zukunft stellen und den Fahrplan für das weitere Vorgehen, vor allem mit der staatlichen TERNA im Hochspannungsbereich, bilden wird", unterstreicht Energielandesrat Richard Theiner die Bedeutung des Masterplans. Dieser soll nach Einarbeitung der Stellungnahmen der Mitglieder des Energietisches Ende des Jahres als überarbeiteter Entwurf präsentiert werden, danach ist die Genehmigung durch die Landesregierung vorgesehen.
Flavio Ruffini, Koordinator der Expertenrunde, stellte die Grundprinzipien des Genehmigungsverfahrens für Elektrifizierungsprojekte vor. Es gehe darum, das Verfahren der Leitungsgenehmigung neu und effizienter zu gestalten, erkärte er. "Hierfür ist anschließend eine gesetzliche Änderung notwendig", so Ruffini.
Armin Gasser, Vizedirektor des Landesamtes für Energieeinsparung, präsentierte den Stand der Dinge im Bereich der Energieförderungs-Kriterien, die derzeit überarbeitet und mit Anfang 2016 neu geregelt werden. "Die Grundausrichtung der Förderkriterien - nämlich die intelligente Energienutzung, die Steigerung der Energieeffizienz und die Förderung der erneuerbaren Energien - wie im Klimaplan vorgesehen wird dabei dieselbe bleiben", betonte Gasser. Ziel der Überarbeitung sei es vor allem, die Kriterien an die Gruppenfreistellungsverordnung der EU über die Vereinbarkeit bestimmter Beihilfen sowie an geänderte Rahmenbedingungen und neue technische Standards anzupassen; darüber hinaus soll die "de minimis-Regelung" für Betriebe abgeschafft und für bestimmte Zielgruppen eine attraktivere Förderung angeboten werden. Geplant ist, die neuen Energieförderkriterien in den ersten Monaten des Jahres 2016 der Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen.
mpi