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Konzessionsgesuche: Unterlagen ergänzen

Mit der Genehmigung der Technischen Leitlinie zu den kleinen und mittleren Wasserableitungen können nun die im Landesamt für Stromversorgung aufliegenden Gesuche bearbeitet werden. Die Antragsteller werden in diesen Tagen angeschrieben, informiert das Ressort für Raumentwicklung, Umwelt und Energie.

In ihrer Sitzung vom 29. September hat die Landesregierung die Technische Leitlinie für kleine und mittlere Wasserableitungen genehmigt, die einen Überblick über die benötigten Unterlagen für die Ansuchen um Wasserableitung zur Erzeugung elektrischer Energie gibt. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um das Landesgesetz Nr. 2 vom 26.01.2015 zu den kleinen und mittleren Wasserableitungen anwenden zu können.

Wie das Ressort für Raumentwicklung, Umwelt und Energie mitteilt, werden in den kommenden Tagen nun alle Antragsteller der 261 noch nicht publizierten und im Landesamt für Stromversorgung aufliegenden Gesuche angeschrieben, ob noch das Interesse besteht, dass das Ansuchen gemäß neuem Landesgesetz Nr. 2/2015 behandelt wird. Sollte dies der Fall sein, werden sie ersucht, die Unterlagen nach der neuen Technischen Leitlinie zu ergänzen.

Darüber hinaus erhalten in den nächsten Tagen auch jene Antragsteller einen Brief, deren Ansuchen in einen besonders sensiblen Gewässerabschnitt gemäß Art. 34 des Landesgesetzes Nr. 2/2015 fallen und die somit von der hydroelektrischen Nutzung ausgenommen sind. Diese Ansuchen werden archiviert.

Die Technische Leitlinie und die dazugehörigen Formulare sind auf der Webseite der Landesumweltagentur unter http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/energie/kleine-wasserableitungen.asp abrufbar. Nähere Informationen erteilt das Landesamt für Stromversorgung, Mendelstraße 33, in Bozen unter der Rufnummer 0471/414700 oder per Email: stromversorgung@provinz.bz.it.

mpi