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Kleine und mittlere Wasserableitungen: Technische Leitlinie genehmigt

Ein vereinfachter und transparenter Verfahrensablauf, eine prioritäre Schiene für kombinierte Nutzungen und Umweltgelder erstmals auch für mittlere Kraftwerke: Gleich drei Fliegen mit einer Klappe schlägt die Landesregierung mit der Technischen Leitlinie für kleine und mittlere Wasserableitungen, die sie heute (29. September) auf Vorschlag von Energielandesrat Richard Theiner verabschiedet hat.

Umweltgelder erstmals auch für mittlere Kraftwerke: LR Richard Theiner stellte heute die Technische Leitlinie zu den kleinen und mittleren Wasserableitungen vor.

Mit Landesgesetz Nr. 2 vom 26.01.2015 wurden die Bestimmungen über die kleinen und mittleren Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie erlassen. Artikel 2 dieses Gesetzes sieht vor, dass die an einer Ableitung Interessierten einen genauen Überblick über die abzugebenden Dokumente und den Verfahrensablauf erhalten sollen. Aus diesem Grund hat die Landesumweltagentur in Zusammenarbeit mit der Ingenieurkammer der Autonomen Provinz Bozen in den vergangenen Monaten eine Technische Leitlinie zu den Gesuchen ausgearbeitet. In ihrer heutigen Sitzung (29. September) hat die Landesregierung diese nun auf Vorschlag von Energielandesrat Richard Theiner gutgeheißen. 

"Ziel dieser Technischen Leitlinie ist es, die Antragsteller und Planer umfassend über die benötigten Unterlagen zu informieren. Damit wird zu einem transparenten und korrekten Verfahrensablauf beigetragen", ist Landesrat Richard Theiner von der Wichtigkeit dieses Leitfadens überzeugt. "Die Anzahl allfällig notwendiger Nachbesserungen wird verringert und damit das Verfahren effizienter." Darüber hinaus, so der Landesrat, könne durch die Beschreibung der geforderten Projektinhalte die Planungsqualität erhöht und durch die Einführung einer Risikoanalyse der Sicherheitsstandard erhöht werden.

Neben den genauen Angaben zum Verfahrensablauf bei Neuanträgen und bei der Verlängerung von bestehenden Konzessionen räumt die Leitlinie den kombinierten Nutzungen eine prioritäre Schiene ein. Gemeint ist die hydroelektrische Nutzung von Trinkwasserableitungen sowie von Bewässerungs- oder Beschneiungsanlagen, die vor allem für Bauern und Gemeinden von Interesse ist. "Deren Beantragung wird standardisiert und für die Behörde somit schneller abwickelbar", unterstreicht Landesrat Theiner. Energetische Nutzungen von Trinkwasserableitungen sind ausschließlich dem Inhaber der Trinkwasserkonzession vorbehalten. Wenn sich die Ableitungszeiträume und Ableitungsmengen nicht verändern, ist die energetische Nutzung bei Bewässerungs- oder Beschneiungsanlagen ebenfalls dem Inhaber der Bewässerungs- oder Beschneiungskonzession vorbehalten; werden diese Parameter verändert, gibt es hingegen ein öffentliches Verfahren mit Konkurrenzgesuchen.

Erstmals wurden mit dem Landesgesetz Nr. 2/2015 zu den kleinen und mittleren Konzessionen Umweltgelder eingeführt, die bei Neuansuchen und bei Verlängerungen für Konzessionen für mittlere Kraftwerke schlagend werden. Wie sich diese zusammensetzen, ist im Leitfaden ebenfalls erläutert. "Nachdem man vom ursprünglich vorgesehenen Betrag von 38 Euro je Kilowatt jährlicher mittlerer Nennleistung abgegangen ist, gliedert sich der Beitrag nun in einen fixen und in einen variablen Anteil", erklärt der Energielandesrat. Der fixe Anteil ist abhängig vom durchschnittlichen Energiepreis des jeweiligen Vorjahres und von der Größe des Werkes. Der variable Anteil hängt dagegen von der effektiv produzierten Energie und von der Energiepreisentwicklung ab. "Das bedeutet: Je größer das Werk und die Produktion und je höher der Energiepreis sind, desto höher fallen auch die Umweltgelder für die Gemeinden aus", so Theiner. Vor allem für die Gemeinden, betont der Energielandesrat, sind große Vorteile mit den Leitlinien verbunden, zu denen der Rat der Gemeinden seine Zustimmung bereits gegeben habe.

Neu eingeführt wurde auch eine Risikoanalyse im Zuge der Projektierung, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten und zu verbessern. "Hier geht es um Speicherbecken, Lage der Druckrohrleitungen und der Rohre und um die Sensibilität des jeweiligen Standortes", betont Landesrat Theiner. In Abhängigkeit einer Bewertung ist das Risiko vom Planer einzuschätzen und von diesem entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

mpi

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