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Landschaftspflegeprämien: Auftakt für neue Förderperiode
Im Jahr 2000 wurden die Landschaftspflegeprämien erstmals in den Ländlichen Entwicklungsplan der Europäischen Union aufgenommen. Nach 2000-2006 und 2007-2013 ist nun die dritte Förderperiode (2014-2020) im Gang. Der offizielle Auftakt dazu fand mit der ersten Sitzung des Begleitausschusses am Donnerstag und Freitag (17. und 18. September) in Bozen statt.
Für die Erhaltung des traditionellen Landschaftsbildes und der biologischen Vielfalt ökologisch wertvoller Lebensräume gewähren die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung und die Europäische Union Landschaftspflegeprämien. "Sie tragen dazu bei, den Einkommensverlust auszugleichen, der den Bauern durch die extensive Bewirtschaftung entsteht, und die Zusatzkosten abzugelten, die sich aus der schwierigeren Bewirtschaftung ergeben", unterstreicht Umweltlandesrat Richard Theiner.
Gefördert wird der Erhalt von Magerwiesen und Niedermoorwiesen, artenreichen Bergwiesen, Schilfbeständen, Lärchenwiesen und -weiden, Kastanienhainen, Streuobstwiesen, Mooren und Auwäldern sowie von Hecken. "Diese Lebensräume bilden wichtige Rückzugsgebiete für eine vielfältige bedrohte Pflanzen- und Tierwelt und können nur durch die Beibehaltung einer extensiven Nutzung und den Verzicht auf Intensivierung erhalten werden", erklärt Joachim Mulser, Biologe im Landesamt für Landschaftsökologie.
Wer in den Genuss einer Landschaftspflegeprämie kommen will, verpflichtet sich, seine Fläche für fünf Jahre so zu bewirtschaften, dass sie ihren ökologischen Wert hinsichtlich Artenvielfalt beibehält. Auf Meliorierungen wie Kulturumwandlungen, Planierungen und Entwässerungen sowie auf eine intensive Bewirtschaftung mit erhöhtem Düngereinsatz, häufigem Schnitt und intensiver Beweidung muss verzichtet werden. Klassisches Beispiel ist die Flächenprämie für die extensive Nutzung von Magerwiesen, die durch fehlende Düngung und späte Mahd einen großen Artenreichtum aufweisen.
2014 hat die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung rund 2.000 Anträge für Landschaftspflegeprämien behandelt. Die gesamte Beitragshöhe liegt bei knapp 2,5 Millionen Euro. 4.094 Hektar an naturnahen, extensiv genutzten Wiesen (Magerwiesen, artenreiche Bergwiesen, Lärchenwiesen und Streuwiesen) wurden gefördert. Sie machen 7,6 Prozent der Wiesenfläche aus und stehen Dauerwiesen im Umfang von 56.806 Hektar gegenüber.
Die Landschaftspflegeprämien sind Teil des Entwicklungsplans für den Ländlichen Raum 2014-2020 des Landes Südtirol, der Ende Mai dieses Jahres durch die Europäische Kommission genehmigt wurde. Für die Genehmigung der Programm-Kriterien ist der Begleitausschuss ("Comitato di sorveglianza") zuständig, der am Donnerstag und Freitag (17. und 18. September) für die neue Förderperiode erstmals im Palais Widmann in Bozen zusammentrat.
Die Anzahl der Beitragsansuchen 2015 entspricht ungefähr jener von 2014. "Die Fortführung der extensiven Bewirtschaftung garantiert, dass diese ökologisch wertvollen Kulturlebensräume auch weiterhin erhalten bleiben", freut sich Landesrat Theiner. Vor Antragstellung führt das Landesamt für Landschaftsökologie eine Erhebung der biologischen Vielfalt vor Ort durch. Neu ist eine im Frühsommer durchgeführte stichprobenmäßige Kontrolle bei fünf Prozent der Flächen im laufenden Programm, um die Zugangsvoraussetzungen und Verpflichtungen wie beispielsweise die Einhaltung des späteren Mähzeitpunktes zu überprüfen.
Die bereits im vorherigen Ländlichen Entwicklungsplan 2007-2013 geförderten Prämienkategorien wurden in der neuen Periode bestätigt. "Allerdings ist es gelungen, die Prämienhöhe für die Bewirtschaftung von naturkundlich besonders wertvollen Flächen, wie jene für die artenreichen Bergwiesen, die bestockten Fettwiesen und die Hecken, wesentlich zu erhöhen", erklärt Richard Theiner. Zudem ist die Grundprämie für die Bewirtschaftung extensiv genutzter Wiesen innerhalb von Natura-2000-Gebieten wegen der besonderen Bedeutung dieser Schutzgebiete höher als im restlichen Landesgebiet. "Für höhere Schutzauflagen soll auch eine höhere Entschädigung erfolgen", so der Landesrat.
mpi