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Schotterabbau im Naturpark verboten

Das Landes-Naturschutzgesetz aus dem Jahr 2010 verbietet den Schotterabbau in Naturparkgebieten: Dies stellt das Ressort für Raumentwicklung, Umwelt und Energie in Bezug auf einige Medienberichte zur Schließung der Schottergrube "Langweg" in der Gemeinde Toblach klar.

Wie auch der Betreiberfirma Castagna bekannt ist, hat das Naturschutzgesetz 2010 ein Verbot für Schotterabbau innerhalb der Naturpark-Grenzen definiert. Die am 11. Juli 2015 verfallene Konzession konnte daher nicht verlängert werden. Bestehende Konzessionen sind 2010 einmalig für weitere fünf Jahre verlängert worden. Damals hatte das neue Landesnaturschutzgesetz die Unverträglichkeit von Schotterabbau mit dem Schutzgedanken der Naturparke festgelegt. Der Abbau widerspreche zudem dem Schutzgedanken des Natura2000-Netzwerkes und liege im Unesco-Welterbegebiet.

Das Gesetz sei nun einmal bindend, so Ressortdirektor Florian Zerzer, auch wenn man Verständnis für die Sorgen der Gemeinde und des Unternehmens hinsichtich des Verlustes von Arbeitsplätzen habe. Da die Betreiberfirma im Besitz einer weiteren Schottergruben-Konzession in der Nähe von Toblach ist, sei die Möglichkeit einer Verlagerung der Abbau-Tätigkeit jedoch weiterhin gegeben.

Derzeit laufen die Planungen für die Sanierung der Schottergrube. Die intensiven Gespräche zwischen den zuständigen Landesstellen, der Betreiberfirma und der Gemeinde Toblach in diesem Zusammenhang werden fortgesetzt, um den Betrieb in der Phase des Rückbaus des Schotterwerkes und der Renaturierung bestmöglich zu begleiten.

mpi