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Raumordnungsleitlinien genehmigt: "Der Zersiedelung Einhalt gebieten"

"Wir sind nach vielen Gesprächen und intensiver Arbeit auf einem guten Weg", betonte Landesrat Richard Theiner heute (29.07.15) bei der Pressekonferenz zu den Leitlinien für das neue Landesgesetz Raum und Landschaft. Oberstes Ziel sei die Erarbeitung eines klaren, nachhaltigen, auf den Schutz von Grund und Boden ausgerichteten Gesetzestextes.

LR Theiner und Anton Aschbacher stellten heute die Leitlinien für das neue Raumordnungsgesetz vor./Foto LPA rm

Die Leitlinien und Zielsetzungen geben die Marschroute für die Erarbeitung des neuen Landesgesetzes Raum und Landschaft vor, das künftig die Fachbereiche Raumentwicklung und den Landschaftsschutz in einem einzigen, neuen Rechtstext regeln wird. Sie wurden federführend von der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung in einem partizipativen Prozess erarbeitet und gestern (28. Juli) von der Landesregierung genehmigt.

"Die Leitlinien und Zielsetzungen sind das Ergebnis eines Prozesses, in den alle Interessierten miteinbezogen wurden und in dem über wesentliche Punkte Zustimmung erzielt werden konnte", erklärte Landesrat Richard Theiner bei der heutigen Pressekonferenz. Die zentrale Aufgabenstellung des neuen Landesgesetzes liege darin, eine nachhaltige Balance zwischen Nutzen und Schützen zu gewährleisten. "Wirtschaftliche Entwicklung soll dort zugelassen werden, wo wir sie brauchen, gleichzeitig soll unsere einmalige Natur- und Kulturlandschaft erhalten und der Zersiedelung Einhalt geboten werden", unterstrich Theiner. Klar heraus kristallisiert habe sich bei den vielen, zum Teil auch harten, Diskussionen mit den Interessensgruppen der Wunsch, ein einfaches und klar verständliches Gesetz zu schreiben. "Dies hat zur Folge, dass nicht mehr alles festgelegt wird, sondern nur mehr gewisse Standards vorgegeben werden", präzisierte Landesrat Theiner.

Das neue Gesetz wird neben den Grundsätzen der Einfachheit und Klarheit auch nach dem Vorrang des öffentlichen Interesses, der Ausgewogenheit und der Nachhaltigkeit sowie der Innovationsfähigkeit ausgerichtet sein. Ein wesentliches Grundprinzip besteht in der klaren Abgrenzung des Siedlungsraumes von der Kultur- und Naturlandschaft . "Innerhalb der Siedlungsgrenzen sollen die Gemeinden weitgehende Freiheiten haben, die Nutzung und bauliche Entwicklung zu steuern und zu fördern. Außerhalb der Siedlungsgrenzen steht die Flächenbewirtschaftung sowie der Schutz und die Entwicklung des Naturraumes im Vordergrund", so der Landesrat.

Zudem solle die Zusammenarbeit von Gemeinden in funktionalen Räumen gefördert werden, und mit ihr die Möglichkeit, übergemeindliche Pläne und Programme zu erstellen. "Sichtbares Zeichen ist die neue Gemeindekommission für Raum und Landschaft, die übergemeindlich für funktionale Räume bestellt wird", erklärte Theiner. Der neuen Gemeindebaukommission werden drei Vertreter des Gemeinderates und fünf Experten aus den Bereichen Urbanistik, Natur und Landschaft, Naturgefahren, Baukultur und Ökonomie angehören. "Die Gemeindebaukommission erstellt ein Gutachten, die letzte Entscheidung wird aber auf politischer Ebene getroffen, das heißt vom Bürgermeister auf Gemeindeebene und von der Landesregierung auf Landesebene", so Landesrat Theiner.

Anton Aschbacher, Leiter der Landesabteilung für Natur, Landschaft und Raumentwicklung, ging in seinen Ausführungen auf weitere wichtige Grundprinzipien ein: "In den Leitlinien findet sich die Ausrichtung wieder, in der Raumentwicklung den Landschaftsschutz zu integrieren. Bei den Qualitätsstandards für die räumliche Entwicklung werde durch eine flächendeckende Erfassung der Ökosystemleistungen verstärkt ein Augenmerk auf die natürlichen Gegebenheiten gelegt. Lange Zeit waren die Erweiterungszonen der Weg Südtirols, den Bedarf an Bauland zu befriedigen. "Nun ist eine Neuorientierung von Erweiterung auf Innenentwicklung vorzunehmen", betonte Aschbacher. Das Gewicht solle in Zukunft auf der Verdichtung bzw. auf Nach- und Umnutzungen und Sanierungen des Bestandes liegen.  In der ortsspezifischen Planung sei laut Aschbacher die Überlegung anzuführen, inwieweit der Siedlungsraum gehen solle. "Hier spielt die neue, übergemeindliche Gemeindebaukommission eine wichtige Rolle", meinte Landesrat Theiner.

"Mit der Genehmigung der Leitlinien und Zielsetzungen durch die Landesregierung ist die erste Phase auf dem Weg zum neuen Landesgesetz Raum und Landschaft abgeschlossen", erklärte Landesrat Richard Theiner. Nun folge Phase zwei, die juristische Ebene, also die Formulierung des neuen Gesetzes auf der Basis der Leitlinien und Zielsetzungen. "Die Leitlinien umfassen die Grundsätze für ein neues Gesetz, Details sind im Gesetz zu regeln", betonte der Landesrat.

Er versicherte heute, dass es auch in der Phase der Gesetzesformulierung in regelmäßigen Abständen eine Rückkoppelung mit den politischen Entscheidungsträgern und den verschiedenen Interessensgruppen geben werde: "Das bedeutet, dass der partizipative Weg, den wir vor einem Jahr eingeschlagen haben, fortgesetzt wird, um sicherzustellen, dass sich am Ende alle Beteiligten mit dem neuen Landesgesetz Raum und Landschaft identifizieren können, und auch um alle mit in die Verantwortung für unseren künftigen Lebensraum und dem unserer Kinder zu nehmen." Die Fertigstellung des neuen Gesetzestextes ist für Herbst 2016 vorgesehen.

Die Leitlinien und Zielsetzungen können auf der Homepage der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung eingesehen werden: www.provinz.bz.it/natur-raum/land-raum-mitdenken.asp

Im Folgenden die Links zu den Video- und Audioaufnahmen:

Video Pressekonferenz:
http://we.tl/0mgNyGdY9u

Interview Richard Theiner: 
http://we.tl/cAwH6YyaIK

Interview Anton Aschbacher
http://we.tl/QJ1jOrmv21

Interview File Mp3 Richard Theiner:
http://we.tl/fstrAT3nW3

Interview File Mp3 Anton Aschbacher: 
http://we.tl/mjrWWRPOBe

 

 

LPA

Bildergalerie

Neues Landesgesetz für Raum und Landschaft

Anton Aschbacher zeigt die Leitlinien des neuen Landesgesetztes für Raum und Landschaft auf

Landesrat Theiner erklärt die Neuheiten zum Landesgesetz für Raum und Landschaft

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