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Landesregierung: Gewässerschutz-Kriterien verabschiedet

In ihrer heutigen Sitzung (14. Juli) hat die Landesregierung die Kriterien für die Ausweisung sensibler Gewässer beschlossen. "Es ist uns gelungen, eine Balance zwischen Schützen und Nützen zu finden", zeigt sich der zuständige Energie- und Umweltlandesrat Richard Theiner zufrieden.

LR Theiner stellt die Gewässerschutz-Kriterien vor:"Es ist uns gelungen, eine Balance zwischen Schützen und Nützen zu finden."

4.800 öffentliche Fließgewässer gibt es in Südtirol. Ein großer Teil davon hat ein Einzugsgebiet von unter sechs Quadratkilometern und kommt für die hydroelektrische Nutzung von vornherein nicht in Frage. Bei der Erstellung der Kriterien für die Ausweisung sensibler Gewässer hat das Landesamt für Gewässerschutz jene 420 Gewässer untersucht, die über ein Einzugsgebiet von über sechs Quadratkilometer verfügen.

Energie- und Umweltlandesrat Richard Theiner erinnerte heute (14. Juli) in der Pressekonferenz nach der Landesregierungssitzung daran, dass  in Südtirol in den vergangenen Jahren die Wasserkraft als regenerative Energiequelle und nicht zuletzt auch als interessante Investition bereits stark ausgebaut worden ist. "Dadurch wurden aber auch die Gewässer stark beansprucht", so Theiner. Es handle sich um einen Zielkonflikt zwischen zwei Umweltinteressen: "Auf der einen Seite steht die Forderung nach erneuerbaren Energiequellen im Sinne des Klimaschutzes, auf der anderen Seite stehen die Notwendigkeiten des Gewässerschutzes", unterstrich der Landesrat.

Mit den heute verabschiedeten Kriterien für den Gewässerschutz sei es gelungen, "eine Balance zwischen Schützen und Nützen" zu finden, mit dem Ziel, eine möglichst nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser im Land zu gewährleisten.

Die Bestimmungen gelten nur für neue sowie bereits eingereichte und im Zuge des Genehmigungsverfahrens noch zu veröffentlichende E-Werksprojekte. Keine Anwendung finden die Kriterien bei bestehenden Anlagen bzw. bei Erneuerung bereits bestehender Konzessionen.

Bei der Erstellung der Kriterien für den Gewässerschutz wurden die Auflagen aus dem Wassernutzungsplan, den die Landesregierung 2010 beschlossen hat, bestätigt. Darüber hinaus wurden weitere Kriterien zum Schutz der Gewässer berücksichtigt. Die genaue Liste aller Kriterien findet sich in der Präsentation im Anhang.

Nach Einstufung der insgesamt 420 Gewässer mit einem Einzugsgebiet von über sechs Quadratkilometern ergibt sich folgendes Bild:

  • 213 Gewässer sind als besonders sensible Gewässer eingestuft worden und damit von einer neuen hydroelektrischen Nutzung ausgeschlossen;
  • 74 Gewässer sind als sensibel eingestuft worden, nachdem diese einen sehr gutem ökologischen Zustand aufweisen; neue Ableitungen für die hydroelektrische Nutzung sind nur zulässig, wenn der sehr gute ökologische Zustand erhalten werden kann;
  • 109 Gewässer wurden als potentiell sensibel eingestuft. Eine zusätzliche energetische Nutzung dieser Gewässer ist nur möglich, wenn durch das neue E-Werk eine Verbesserung des gewässerökologischen Zustandes gegeben ist und der gute ökologische Zustand beibehalten werden kann.
  • 24 Gewässer wurden als gering sensibel eingestuft und sind für eine neue hydroelektrische Nutzung vermutlich geeignet. Diese ist im umwelttechnischen Genehmigungsverfahren zu bestätigen.

"Wir haben uns in der Landesregierung für einen ausgewogenen Schutz der Gewässer mit Qualitätszielen ausgesprochen. Potential für die Nutzung der Wasserkraft ist aber auch in Zukunft noch vorhanden", resümiert Landesrat Richard Theiner.

Dieses Potential liege im Ausbau, in der Zusammenlegung und in der Verbesserung bestehender Werke. Auch der Bau von neuen E-Werken ist nicht ausgeschlossen, die ökologische Verträglichkeit muss jedoch nachgewiesen werden. Zudem können Anlagen für die Beregnung und das Trinkwasser im Rahmen der vorgeschriebenen Restwassermengen energiewirtschaftlich genutzt werden.

Die Kriterien für den Gewässerschutz wurden vom Amt für Gewässerschutz der Landesumweltagentur ausgearbeitet. Nach der Veröffentlichung des ersten Vorschlags des Amtes erfolgte eine ausführliche Diskussion mit verschiedenen Interessensvertretern. Auch gingen beim zuständigen Amt zahlreiche Stellungnahmen von Interessensvertretern sowie von Privaten ein. Wie es das Gesetz vorsieht, wurden zum Entwurf der Kriterien zudem drei Gutachten eingeholt: jenes der Expertenrunde Energie, jenes der Umweltschutzverbände und jenes des Rates der Gemeinden.

Gemäß Art. 34 des LG 2/2015 (Landesgesetz über die "Bestimmungen für kleine und mittlere Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie" vom 15. Jänner 2015) obliegt die Entscheidung über die Kriterien für die Ausweisung sensibler Gewässer letztlich der Landesregierung, die heute den entsprechenden Beschluss gefasst hat.  

mpi

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Beschlüsse der Landesregierung vom 14.07.2015

Landesrat Theiner zu den Gewässerschutzkriterien

Landesrat Theiner zu den Gewässerschutzkriterien