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UVP-Beirat gibt grünes Licht für Golfplatz in Kastelruth

LPA - Ein eigener Golfplatzes für die Gemeinde Kastelruth rückt ein Stückchen näher: Nach dem heutigen Gutachten des Beirats für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kann ein 18-Loch-Golfplatz in den Bauleitplan der Gemeinde Kastelruth eingetragen werden, vorausgesetzt, in der Planung werden alle landschaftsschonenden Auflagen eingehalten.

Ein grundsätzlich positives jedoch mit einigen Auflagen verbundenes Gutachten hat der UVP-Beirat bei seiner heutigen Sitzung zum geplanten Golfplatz in Kastelruth abgegeben. Der Golfplatz soll ersten Entwürfen zufolge über 18-Loch verfügen. Er soll auf einer Fläche von 50 Hektar auf der linken Seite der Straße von Bozen nach Seis (Salegg) in der Nähe der Handwerkerzone eingerichtet werden. Für den Golfplatz sollen so wenige Bäume wie möglich gefällt werden, so eine Auflage des UVP-Beirats. Auch die Grabungsarbeiten zur Verwirklichung des Platzes sollen eingeschränkt werden. „Anstelle großer Erdbewegungen sollen eher die Golfbahnen etwas verlegt werden“, so Walter Huber, der Vorsitzende des UVP-Beirats. Die ins Gebiet des Golfplatzes hineinreichende bereits ausgewiesene Handwerkerzone soll reduziert werden, so das Gutachten des UVP-Beirats.
Der Golfplatz kann laut Gutachten des UVP-Beirates in den Bauleitplan der Gemeinde Kastelruth eingetragen werden. Ob Golfer tatsächlich bald ihre Abschläge in Kastelruth machen können, hängt jedoch vom positiven Gutachten der Landesraumordnungskommission und einem entsprechenden Beschluss der Landesregierung ab. Erst nach der Zustimmung der Landesregierung kann der Golfplatz im Detail geplant werden. „Gemeinsam mit den Landesämtern für Landschaftsschutz und Gewässerschutz und der Forstabteilung und allen weiteren zuständigen Ämtern soll die bestmöglichste Lösung gefunden werden, um die Belastung für die Natur möglichst gering zu halten“, so der Vorsitzende des UVP-Beirats.

SAN