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Energieexperten diskutieren über Kriterien für Gewässerschutz

Mit dem Thema Gewässerschutz und einer stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichteten hydroelektrischen Nutzung öffentlicher Gewässer beschäftigten sich heute (22.05.15) die Experten am Energietisch.

Am Energietisch wurde heute angeregt über die Gewässerschutzkriterien diskutiert./Foto LPA rm

Den Anlass für die Diskussion über die Kriterien zum Gewässerschutz gibt das Landesgesetz über die "Bestimmungen für kleine und mittlere Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie", das am 15. Jänner 2015 vom Landtag verabschiedet wurde. Der Artikel 34 dieses Gesetzes sieht vor, dass ein  Gewässerschutzkonzept innerhalb 30. Juni 2015 von der Südtiroler Landesregierung genehmigt werden soll.

"Der Gewässerschutz und die Produktion von erneuerbarer Energie beinhalten einen klassischen Interessenskonflikt im Umweltschutz: auf der einen Seite die Forderung nach dem Ausbau von erneuerbarer Energie für einen besseren Klimaschutz, auf der anderen Seite die Notwendigkeit die Gewässer, das damit verbundene Landschaftserlebnis und die Artenvielfalt zu schützen", sagte Flavio Ruffini, der Koordinator des Energietisches, zu Beginn der Gespräche. "Die Herausforderung liegt nun darin, diese Nutzungen so aufeinander abzustimmen, dass sensible Gewässer erhalten bleiben und eine nachhaltige Entwicklung möglich ist ", so Landesrat Theiner.

Ernesto Scarperi und Robert Schifferegger vom Landesamt für Gewässerschutz präsentierten am Energietisch einen Vorschlag jener Kriterien, welche für einen höhere Nachhaltigkeit im Gewässerschutz sorgen sollen und damit negative Phänomene wie zum Beispiel das Austrocknen der Bachläufe im Zuge von Mehrfachnutzungen ausschließen. Angeregt diskutiert wurde unter anderem über die Mindestgröße der Einzugsgebiete, unterhalb der die Nutzung der Gewässer für die Stromerzeugung ausgeschlossen sein soll. Derzeit liegt diese Grenze in Südtirol bei sechs Quadratkilometern und damit niedriger als etwa in Tirol oder in der Schweiz. Ausgenommen von diesem Kriterium ist die Versorgung von nicht an das Netz angebundenen Almen, Schutzhütten und Höfen.

Zentrale Kriterien für die nachhaltige hydroelektrische Nutzung der Gewässer in Südtirol sind darüber hinaus die bereits bestehende  Nutzungsintensität, die Wasserverfügbarkeit, das Gefälle, die Bedeutung für die Wahrung der Biodiversität, der Gefahrenschutz und die Attraktivität für die Naherholung.

Scarperi wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kriterien für den Gewässerschutz teilweise auf europäischer als auch auf staatlicher Ebene vorgegeben seien und erinnerte an die Wasserrahmenrichtlinie. In den europäischen Richtlinien wird eine genaue Analyse der Gewässer und ihrer Gefährdung ebenso gefordert wie die Definition von Maßnahmen, um die Gefahren einzuschränken.

Die Kriterien für den Gewässerschutz werden nun dem Rat der Gemeinden vorgelegt und zur öffentlichen Diskussion gestellt. In der zweiten Junihälfte werden die gesammelten Einwände und die Kriterien dann nochmals am Energietisch diskutiert.

Die Gewässerschutzkriterien und der Plan zum Schutz des Einzugsgebietes der Etsch werden am Freitag, 5. Juni, ab 9 Uhr von der Landesagentur für Umwelt und der Einzugsbehörde der Etsch an der Europäischen Akademie in Bozen vorgestellt.

rm

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