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Anhörung zum Raumordnungsgesetz: "Der Zersiedelung Einhalt gebieten"

"Außerhalb klar definierter Siedlungsrenzen sollen keine Neuansiedlungen mehr möglich sein, um der Zersiedelung Einhalt zu gebieten", sagte Landesrat Richard Theiner gestern (20.05.) bei der Anhörung zu den Leitlinien für das neue Landesraumordnungsgesetz im Pastoralzentrum in Bozen.

Sie hörten den Beiträgen aufmerksam zu (v.l.): LR Theiner, Frank Weber, Peter Kasal und Anton Aschbacher./Foto LPA rm

Auf einen breiten Konsens stieß bei der gestrigen Anhörung von Sozialpartnern die Absicht, ein einheitliches, leicht verständliches Gesetz für Raum und Landschaft zu schreiben. Zu Beginn der Veranstaltung im Bozner Pastoralzentrum wies Landesrat Richard Theiner auf einige zentrale Aspekte in den Leitlinien zum neuen Landesraumordnungsgesetz hin. Demnach wird es Hinkunft klare Siedlungsgrenzen geben, innerhalb derer die Gemeinden mehr Spielräume haben werden. "Außerhalb davon soll es aber keine neuen Nutzungen geben, um die Zersiedelung zu stoppen", stellte Landesrat Theiner klar.

Gefördert werden soll die übergemeindliche Zusammenarbeit in sogenannten "funktionalen Räumen". "Dass alles, was unliebsam ist, an die Gemeindegrenzen gesetzt wird und in den Gemeinden unterschiedliche Prinzipien gelten, soll damit ein Ende haben", so Theiner. Als dritten Diskussionspunkt stellte Landesrat Theiner die Vorgabe in den Raum, die Gemeindekommissionen in Zukunft durch externe Mitglieder fachlich aufzuwerten und auch übergemeindlich einzurichten.

Siegfried Rinner, Direktor des Bauernbundes, forderte einen festen Platz für Landwirte in der Gemeindebaukommission, denn schließlich seien die Landwirte die Grundeigentümer. Der Direktor des Bauernbundes befürwortete die künftige Zusammenschau von Raumentwicklung und Landschaftsschutz, einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden und die Absicherung von Arbeitsplätzen. Andreas Riedl, Direktor des Dachverbandes für Natur und Umwelt, forderte ebenso mit "Sitz und Stimme" in der Baukommission vertreten zu sein und befürwortete den Ansatz, die Raumordnung und den Landschaftsschutz zu vereinen und das überörtliche, öffentliche Interesse zu wahren.

Die Vertreter der Architektenkammer sprachen sich positiv über die geplante Vereinfachung der Verfahren aus. Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen seien widersprüchlich und würden die Projektanten schier zur Verzweiflung bringen, hieß es. "Nicht nur Juristen sollen den neuen Gesetzestext schreiben, damit die Sprache klar und verständlich ist", forderte Wolfgang Thaler, Präsident der Südtiroler Architektenkammer.

Kritik an den Bindungen und an dem Verbot von Neuansiedlungen außerhalb der Siedlungsgrenzen übte Ester Demetz, Vizedirektorin des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV): "Es muss für Betriebe die Möglichkeit geben, sich weiterzuentwickeln. Dort wo ein Unternehmen nicht mehr funktioniert, sollte eine Umwidmung möglich sein." Josef Negri, Direktor des Unternehmerverbandes, schlug in dieselbe Kerbe: "Es ist nachvollziehbar, dass zuerst freie Flächen in Gewerbebieten genutzt werden müssen, doch sollte es auch noch Entwicklungsmöglichkeiten außerhalb davon geben." Seine Skepsis äußerte Negri über die gemischten Wohnbauzonen, wo eine Ansiedlung von Produktionsbetrieben problematisch sei.

Abschließend dankte Landesrat Theiner für die konstruktiven Beiträge:  "Es geht darum, in einem partizipativen Prozess eine ausgewogene Balance zwischen schützen und nützen zu finden", so Theiner.

  

rm

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