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Leitlinien zum neuen Landesraumordnungsgesetz vorgestellt
Klar und verständlich soll das neue Landgesetz für Raum und Landschaft sein, deutliche Grenzen für die Verbauung der noch wenigen, verfügbaren Flächen aufzeigen und die Beratungsorgane fachlich aufwerten. Dies betonte Landesrat Richard Theiner heute (28.04.) bei der Vorstellung der Leitlinien für das neue Gesetz nach der Sitzung der Landesregierung.
Vier Monate haben Fachleute aus Verwaltung, Freiberufler und Wissenschaftler über Prinzipien und Inhalte eines neuen Landesgesetzes für Raum und Landschaft diskutiert. Heute (28.04.) wurde der Landesregierung ein erster Entwurf der Leitlinien präsentiert, welcher die Richtung für das neue Gesetz vorgibt, das künftig die Raumentwicklung und den Landschaftsschutz vereinen wird.
"Südtirol zählt heute zu den reichsten Regionen Europas, die großen Veränderungen der letzten Jahrzehnte, aber besonders die anstehenden Herausforderungen - wie die demografische Entwicklung, der Flächenverbrauch, die Zuwanderung und Unternehmensabwanderung - machen es erforderlich, darüber nachzudenken, wie sich Südtirols Landschaft, seine Dörfer und Städte entwickeln sollen, um attraktiv zu bleiben", sagte Landesrat Richard Theiner heute im Anschluss an die Landesregierungssitzung. Und er stellte einige Daten vor, die den Ausgangspunkt für die Erarbeitung der Leitlinien darstellten.
Südtirol erstreckt sich auf einer Gesamtfläche von 740.000 Hektar. Beinahe 60 Prozent dieser Fläche befindet sich über 1.600 Höhenmetern. Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete machen fast 40 Prozent der Fläche Südtirols aus. Nur sehr wenige Flächen sind noch erschließbar. Vor diesem Hintergrund sollen für das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft folgende Grundprinzipien gelten:
Vor allem klar und verständlich muss der Gesetzestext sein. Auch wird sich das neue Gesetz darauf konzentrieren, Themen von öffentlichem Interesse zu regeln, um Bürokratie konkret abzubauen und den Vorrang des öffentlichen Interesses zu stärken. "Land und Gemeinden werden sich darüber einigen müssen, wie das am besten zu machen ist", so Landesrat Theiner. Vielerorts selbstverständliches Kirchturmdenken müsse überwunden und die Beteiligung von Bürgern und Interessensgruppen in Fragen der Raumnutzung gefördert werden.
Die beeindruckende Natur- und Kulturlandschaft sei laut Landesrat Theiner Südtirols größter Wert, ihre Erhaltung die größte Herausforderung. Durch die Festlegung von Siedlungsgrenzen werden daher künftig klare Regeln für die Ausweisung neuer Bauflächen festgesetzt. Nach dem Motto "Innen flexibel, außen penibel" sollen Gemeinden innerhalb der Siedlungsgrenzen weitgehende Freiheit haben, die Nutzung der Flächen und die bauliche Entwicklung zu steuern. Außerhalb der Siedlungsgebiete wird hingegen eine natur- und landschaftsunverträgliche Nutzungen nicht mehr erlaubt sein.
Weniger Norm bedeutet aber auch mehr Entscheidungsspielraum. "Es wird also technisch hoch qualifizierte Beratungsorgane brauchen, um gute Entscheidungen sicherzustellen", betont Landesrat Theiner. Allerdings würden auch die Bürger künftig stärker in die Eigenverantwortung genommen.
Ob das auch so gewünscht ist, wird sich in den nächsten Wochen zeigen, wenn die Leitlinien der künftigen Raum- und Landschaftsordnung zur öffentlichen Diskussion gestellt werden. Der Zeitplan steht indes schon fest: Die Landesregierung wird noch im Juni die Leitlinien genehmigen. Von Juni 2015 bis Oktober 2016 arbeiten Mitarbeiter der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung zusammen mit externen Rechtsexperten den Gesetzestext aus. Zwischen Oktober 2016 und Oktober 2017 soll das neue Landesgesetzes für Raum und Landschaft von der Landesregierung genehmigt und schließlich vom Landtag verabschiedet werden.
Die Leitlinien zum neuen Landesraumordnungsgesetz werden im Detail
am morgigen Mittwoch, 29.04.2015,
um 17 Uhr im Pastoralzentrum, Domplatz 2, in Bozen
von Landesrat Richard Theiner und Anton Aschbacher, Leiter der Landesabteilung für Natur, Landschaft und Raumentwicklung vorgestellt.
rm
Beschlüsse der Landesregierung vom 28.04.2015
Landesrat Richard Theiner zum neuen Raumordungsgesetz
Landesrat Richard Theiner zum neuen Raumordungsgesetz
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