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Vorschriften im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die Landesagentur für Umwelt teilt mit, dass die zuständige Behörde für die Überwachung und die eventuellen Verwaltungsstrafen im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die entsprechende Gemeindeverwaltung ist.

Im Rechtsrahmen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft steht Südtirol an der Spitze Italiens. Im Juli 2014 hat die Landesregierung, auf Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler (Beschluss der Landesregierung vom 01/07/2014 Nr. 817), entsprechende Maßnahmen genehmigt. Deren Ziel ist es, durch modernste Technik den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln so gering als möglich zu halten, um in erster Linie die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen (siehe Mitteilung des Landespresseamtes vom 02/07/2014).

Bei einer Fachtagung am 2. April 2015 in Terlan (BZ), wurde dieses Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet (siehe Mitteilung des Landespresseamtes vom 02/04/2015).

NaF

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