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UNESCO-Stiftung: Gemeinsame Verkehrsregelung noch heuer geplant

Noch in diesem Jahr soll eine Entscheidung über eine gemeinsame Regelung des Verkehrs auf den Dolomitenpässen erfolgen. Dies wurde heute (23.04.) bei der Sitzung des Vewaltungsrates der Stiftung Dolomiten UNESCO vereinbart, an der die Landesräte Richard Theiner und Florian Mussner teilgenommen haben.

Mit dem Verkehr auf den Dolmitenpässen beschäftigte sich heute der Verwaltungsrat der Stiftung Dolomiten UNESCO./Foto LPA

Es gibt die Auflage des UNESCO - Welterbekomitees innerhalb 2015 eine Strategie für einen nachhaltigen Tourismus und bis 2016 eine gemeinsame Führungsstrategie unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung auszuarbeiten. 2016 findet diesbezüglich eine Inspektion durch die UNESCO-Experten statt. "Heute standen die zu erfüllenden Auflagen im Mittelpunkt der Verwaltungsratsitzung, und Südtirol ist bereits an einem guten Punkt angelangt", sagte der Vorsitzende der Stiftung Dolomiten UNESCO, Landesrat Richard Theiner, heute (23.04.) nach der Sitzung des Stiftungs-Verwaltungsrates in Cortina D'Ampezzo. Zugegen waren - neben den Vertretern der fünf Mitgliedsprovinzen und der zwei Regionen Friaul-Julisch Venetien und Veneto - auch die für Umwelt und Verkehr zuständigen,  politisch Verantwortlichen, so auch Mobilitätslandesrat Florian Mussner.

Einmal mehr stand das Thema der Mobilität auf den Dolomitenpässen auf der Tagesordnung der UNESCO-Verwaltungsratssitzung. Ausführlich präsentiert wurde eine diesbezüglich von der EURAC ausgearbeitete Studie. "Es wurde vereinbart, noch heuer eine Entscheidung zu einer gemeinsamen Regelung des Verkehrs auf den Dolomitenpässen zu treffen unter größtmöglicher Einbeziehung der Interessen der lokalen Bevölkerung und der Wirtschaft vor Ort", so Landesrat Theiner. "Wenn Passstraßen durch verschiedene Regionen verlaufen, dann braucht es ein abgestimmtes Vorgehen, sonst hat es keinen Sinn", betonte Mobiliätslandesrat Florian Mussner.

Bei der Verwaltungsratssitzung wurde unter anderem auch die Bilanz 2014 genehmigt. Somit können die Finanzierungsbeiträge von je 100.000 Euro pro Stiftungsmitglied für das Tätigkeitsprogramm 2015 zugewiesen werden.

 

rm