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Neue Verkehrsregelung auf die Seiser Alm mit Saisonbeginn

LPA - Mit dem seit Wochen heftig diskutierten Thema der Verkehrsregelung auf der Seiser Alm hat sich die Erste Landeskommission für Landschaftsschutz am gestrigen Mittwochnachmittag befasst. Der motorisierte Verkehr auf die Alm soll aus Landschaftsschutzgründen mit Saisonbeginn eine Neuregelung erfahren, so der Vorschlag, den die Erste Landschaftsschutzkommission an die Landesregierung weiterleiten wird.

„Welche Verkehrsregelung soll auf die Seiser Alm nach Inbetriebnahme der Umlaufbahn gelten?“, so lautete die wohl wichtigste Frage, welche die Erste Landschaftsschutzkommission gestern zu beantworten hatte. „Die Landesregierung hat der 1. Landschaftsschutzkommission den Auftrag erteilt, einen Vorschlag zur Lösung dieses Problems zu erarbeiten“, so der Vorsitzende der Kommission, Roland Dellagiacoma. Das Amt für Naturparke habe mit seinem Vorschlag versucht, eine gangbare Lösung zu finden, ohne das Ziel des Landschaftsschutzes für die Seiser Alm aus den Augen zu verlieren. In diese Kerbe schlug auch der Vizedirektor des Landesamts für Naturparke, Enrico Brutti: Er wies darauf hin, dass die Umlaufbahn in diesem Sommer ihren Betrieb aufnehmen werde und deshalb eine neue Regelung des motorisierten Verkehrs auf die Alm notwendig sei.
Zur Abstimmung standen die Abänderungen von insgesamt vier Artikeln des Unterschutzstellungsdekretes für die Seiser Alm: Fahrgenehmigungen, Parkplätze auf der Alm, Regelung des Tagesverkehrs und die Übergangsbestimmung bis zu einer eventuellen Erhöhung der Transportkapazität der Umlaufbahn.
In die Regelung der Fahrgenehmigungen sind im Amtsvorschlag im Wesentlichen die Grundentscheidungen der Landesregierung übernommen worden. Neu ist, dass die Seiser Alm sowohl für Tagesgäste als auch für die Inhaber von Fahrermächtigungen ganzjährig zwischen 9.30 Uhr und 16 Uhr für den Verkehr gesperrt werden soll. Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die ihren festen Wohnsitz auf der Alm haben. Neu ist weiters die Verlegung der Straßensperre Telfen nach St. Valentin. Wer innerhalb der Grenzen des Gebietsplans zwischen St. Valentin (Straßensperre) und Compatsch wohnt, erhält eine Fahrermächtigung. Und neu ist auch, dass gehbehinderte Invaliden in Zukunft mit einer Ermächtigung auf die Alm fahren dürfen.
Die derzeit 16 Tagesparkplätze mit insgesamt ungefähr 2.500 Stellplätzen wurden im Amtsvorschlag auf vier mit insgesamt 700 Stellplätzen reduziert. Brutti betonte, dass diese nur von 6 Uhr früh bis 21 Uhr benützt werden dürften, um so die Dauerbelegung durch die vielen Camper zu verhindern. Die Berechnung der Stellplätze baue darauf auf, dass die Umlaufbahn 2400 Personen pro Stunde befördern wird.
Auch der Tagesverkehr soll mit der neuen Regelung anders werden: Tagesgäste dürften nur mehr bis 9.30 Uhr und nach 16 Uhr bis Compatsch fahren und auch das nur bis zur vollständigen Auslastung der 700 Parkplätze. Ein elektronisches Informationssystem soll die anfahrenden Gäste informieren, ob die Parkplätze belegt sind oder nicht; bei Besetzung aller Parkplätze auf der Alm würden die Gäste zur Talstation der Umlaufbahn in Seis gelenkt.
Diese drei Punkte trafen auf weitgehende Zustimmung der Kommissionsmitglieder, der Vertreter der Gemeinde Kastelruth und der Bezirksgemeinschaft.
Eingehender diskutiert wurde hingegen die geplante Regelung der Übergangsbestimmung. Die Vorstellungen der Gemeinde wichen in einigen Punkten wesentlich vom Amtsvorschlag ab. Während letzterer die Übernahme der neuen Verkehrsregelung zeitgleich mit Inbetriebnahme der Umlaufbahn vorsah, sprach sich der Kastelruther Bürgermeister Vinzenz Karbon klar dagegen aus. Die neue Verkehrsregelung dürfe auf keinen Fall mitten in der Saison in Kraft treten, sondern entweder zu Beginn der Sommer- oder erst wieder zu Beginn der Wintersaison. Skeptisch äußerte er sich auch zum Vorschlag des Amtes für Naturparke, in der Testphase die Entscheidung über die Höchstanzahl der Parkplätze für Tagesgäste und die Zeiten für die Straßensperre der Landesregierung zu überlassen. Außerdem forderte er eine begrenzte Anzahl von Busfahrten auf die Seiser Alm und weitere Parkmöglichkeiten in Saltria.
Die Abstimmung erfolgte dann für jeden Artikel separat, war aber insgesamt eindeutig: Mit großer Mehrheit wurde der Amtsvorschlag mit einigen wenigen Änderungsvorschlägen der Gemeinde angenommen. Unter diesen Änderungsvorschlägen war auch jener betreffend die Umsetzung der neuen Verkehrsregelung nur zu Saisonsbeginn.
„Ich kann mich mit dem Amtsvorschlag größtenteils identifizieren und im übrigen wird der Gemeinderat von Kastelruth noch dazu Stellung nehmen“, sagte Bürgermeister Karbon. Und auch Roland Dellagiacoma war insgesamt zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis. „Dieser Vorschlag wird die Grundlage für die Diskussion in der Landesregierung und in den Gemeinden sein und es ist uns gelungen, die Bedürfnisse des Landschaftsschutzes darin in den Vordergrund zu stellen“, so sein abschließender Kommentar.

SAN