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Neue Bestimmungen: Mehr Sicherheit für Wassernutzungsanlagen

Zu einer deutlich größeren Sicherheit und Zuverlässigkeit von Wassernutzungsanlagen sollen neue Bestimmungen führen, die heute (24. Februar) von der Landesregierung beschlossen wurden. Die Bestimmungen gelten u.a. für etwa 3000 Bewässerungen, Trinkwasserleitungen, Mühlen, Sägewerke, Beschneiungsanlagen und Löschwasserteiche.

Die Landesregierung hat heute neue Sicherheitsbestimmungen für Wassernutzungsanlagen genehmigt, um die Zuverlässigkeit und Funktionstüchtigkeit der Anlagen und damit auch die Sicherheit aller unmittelbar Betroffenen zu erhöhen.  Die neuen Bestimmungen gelten für alle konzessionspflichtigen Anlagen zur Nutzung öffentlicher Gewässer mit Ausnahme jener für die Produktion von elektrischer Energie. Für diese werden eigene Regelungen erlassen.

In Südtirol gibt es insgesamt 13.000 Wassernutzungsanlagen, davon sind rund 3000 von den neuen Sicherheitsbestimmungen betroffen, und zwar 1900 Beregnungsanlagen in der Landwirtschaft und 1100 Trinkwasserleitungen, Mühlen, Sägewerke, Beschneiungsanlagen, Löschwasser, Anlagen für die Fischzucht und andere.

Von der Regelung ausgenommen wurden kleinere Anlagen, die im Durchschnitt weniger als einen Liter pro Sekunde Wasser beziehen, und 8000 Tiefbrunnen, die für verschiedene Zwecke genutzt werden. Das Schadenspotential dieser Anlagen wird als deutlich geringer eingeschätzt. Es bleibt nach wie vor das Grundprinzip bestehen, dass jeder Betreiber von Wassernutzungsanlagen seine Anlage in voller Eigenverantwortung führt.
Ein besonderes Augenmerk wird auf all jene Leitungen gelegt, die Hänge und Böschungen durchschneiden. Eine systematische Wartung und Überprüfung dieser Anlagen ist für die Sicherheit unumgänglich. Die neuen Bestimmungen sehen periodische Kontrollen und die Führung eines spezifischen Betriebs- und Wartungsplans vor, der von befähigten Technikern bei der Erstüberprüfung für einen Zeitraum von zehn Jahren erstellt und bei allen ordentlichen und außerordentlichen Überprüfungen ajourniert werden muss.
Für die Umsetzung der neuen Regelung ist eine Übergangszeit von zehn Jahren vorgesehen. Die neuen Bestimmungen wurden abteilungsübergreifend  zwischen den Ämtern der Landesagentur für Umwelt, der Landwirtschaft und der Landesadvokatur ausgearbeitet. Auch Anregungen des Südtiroler Bauernbundes und der Bonfizierungskonsortien wurden aufgenommen. Ein großes Anliegen war, die Anwendung der neuen Sicherheitsbestimmungen möglichst unbürokratisch und nutzerfreundlich zu gestalten.

LPA