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Integrierte Umweltgenehmigung - Rundschrieben der Landesagentur für Umwelt

Die Agentur hat ein Rundschreiben betreffend die Integrierte Umweltgenehmigung veröffentlicht mit folgenden Inhalten:

  • Überprüfung und Aktualisierung der Genehmigungsauflagen.  Das gesetzesvertretende Dekret vom 4. März 2014, Nr. 46, wie auch die Richtlinie 2010/75/EU, sieht nicht mehr die periodische Erneuerung der Genehmigung vor. Es obliegt der zuständigen Behörde eine regelmäßige Überprüfung vorzunehmen und die Genehmigungsauflagen zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Die Fälligkeit der zur Zeit geltenden Genehmigungen gilt als verlängert.
  • Bericht über den Ausgangszustand der Anlage. Die neuen Bestimmungen betreffend die Integrierte Umweltgenehmigung verlangen von jeder Anlage, dass die Notwendigkeit der Vorlage des Berichtes über den Ausgangszustand überprüft werden muss.

Für weitere Infos: Amt für Umweltverträglichkeitsprüfung.

NaF

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