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Neuer Fachplan für Skipisten und Aufstiegsanlagen tritt morgen in Kraft
Der neue Fachplan für Skipisten und Aufstiegsanlagen tritt morgen (11.02.) in Kraft, und somit auch neue Genehmigungsverfahren. Dies teilt das Amt für Landesplanung mit.
"Mit dem neuen Fachplan für Skipisten und Aufstiegsanlagen wird das Procedere bei der Bewertung von Eingriffen wesentlich unbürokratischer, die strengen Fristen für die Einreichung der Vorschläge zur Eintragung bzw. Änderung von Skipisten und Aufstiegsanlagen entfallen, und nun können die Gemeinden jederzeit ihre Anträge bei der Landesverwaltung einreichen", fasst Giorgio Gottardi, stellvertretender Direktor im Amt für Landesplanung die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Der neue Fachplan für Skipisten und Aufstiegsanlagen wurde am vergangen 16. Dezember von der Landesregierung genehmigt und tritt am morgigen Mittwoch in Kraft. "Neben einer großen Entbürokratisierung führt der neue Fachplan auch zu einer klaren Trennung zwischen Planung und Projektierung, zur Einsparung von Ressourcen, zu einem größeren Schutz der Umwelt und zu einer stärkeren Einbindung aller Interessensgruppen", betont Landesrat Richard Theiner.
So haben nun in erster Linie die Liftbetreiber die Aufgabe, die Grundeigentümer über die geplanten Vorhaben zu informieren. Das zuständige politische Gremium auf Gemeindeebene ist der Gemeindeausschuss. Die Landeskommissionen bleiben indes unverändert. Skipisten und Aufstiegsanlagen mit Skibetrieb werden von Amts wegen aus den Gemeindebauleitplänen gestrichen und in ein eigens vorgesehenes, kartographisches Register eingetragen. "Für größere Eingriffe ist eine umfassendere Bewertung in Hinblick auf die Machbarkeit des Projektes notwendig unter Berücksichtigung aller umweltrelevanten, landschaftlichen, sozioökonomischen und territorialen Aspekte. Der neue Fachplan für Skipisten und Aufstiegsanlagen ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://www.provinz.bz.it/natur-raum/themen/fachplan-aufstiegsanlagen.asp.
rm