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Feuerbrand: Rodungen bis Ende März
Noch bis Ende März haben Gartenbesitzer Zeit, die Cotoneaster- und Feuerdorn-Sträucher aus ihren Gärten zu entfernen. Dann verfällt der Termin, den die Landesregierung in Ihrem Beschluss von Mitte Februar gesetzt hat. Wie Landesrat Hans Berger ausführt, kann um die entsprechenden Entschädigungen allerdings noch ein ganzes Monat länger, nämlich bis 30. April, bei den zuständigen Gemeinden angesucht werden.
Nach und nach gehen im Ressort von Landesrat Berger die Meldungen der Gemeinden ein, die die Stellen oder Beamten namhaft machen, die für die Bekämpfung des Feuerbrandes einerseits sowie die Annahme der Gesuche für die Entschädigungen andererseits zuständig sind. „Der besseren Übersicht halber stellen wir die Informationen, die wir von den Gemeinden bekommen, ins Internet, damit sie dort für jeden Bürger einsichtig sind“, erklärt Berger. Die Adresse, unter der man die Liste der Gemeinden findet, ist www.provinz.bz.it/feuerbrand.
Aktualisiert worden sind übrigens auch die ebenfalls unter dieser Adresse zu findenden allgemeinen Informationen zum Feuerbrand. Hier gibt’s demnach alles Wissenswerte über das Maßnahmenpaket, das die Landesregierung zur Bekämpfung der gefährlichen Pflanzenkrankheit geschnürt hat, also etwa das Verkaufs- und Auspflanzverbot sowie das Rodungsgebot.
Was die Verbote betrifft, so sind davon Pflanzen der Gattungen Cotoneaster, Feuerdorn, Lorbeer- und Glanzmispel (Photinia), Mispel (Mespilus), Quitte (Cydonia), Weißdorn (Crataegus) sowie zwei Arten der Felsenbirne (Amelanchier canadensis und alnifolia) betroffen.
Gerodet werden müssen dagegen lediglich Pflanzen der Gattungen Cotoneaster und Feuerdorn, und zwar bis zu einer Meereshöhe von 1.400 Metern. „Wir sind uns bewusst, dass wir dabei vor allem von jenen ein Opfer verlangen, die zum Obstbau an sich keine Beziehung haben. Wir sind überaus froh darüber, dass alle ihre Solidarität mit den rund 8000 Familien bekunden, für die der Obstbau in Südtirol die Lebensgrundlage darstellt – eine Lebensgrundlage, die der Feuerbrand in Frage stellt“, so Landesrat Berger.
Wer den Termin der Rodung (31. März) nicht einhält, muss übrigens mit empfindlichen Geldstrafen (150 bis 1500 €) rechnen. Wer sich über das Verkaufs- und Auspflanzverbot hinwegsetzt riskiert dagegen Strafen in Höhe von 500 bis 3000 €.
Was schließlich die Entschädigungen betrifft, so ist der letztmögliche Termin für die entsprechenden Ansuchen der 30. April. Für alle bis zum 31. März gerodeten Pflanzen der Gattung Cotoneaster und Feuerdorn kann bei den zuständigen Gemeinden um einen entsprechenden Beitrag angesucht werden. In den Gemeinden liegen übrigens auch die Gesuchsformulare auf.
LPA