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Unesco-Stiftung: Statuten-Änderung für schlankere Organisation
Die Verwaltung der Unesco-Stiftung wird künftig schlanker, die Abläufe werden effizienter. Die Landesregierung hat heute (20. Jänner) grünes Licht für eine Anpassung der Stiftungsstatuten gegeben. Wichtigste Neuerung: Statt eines Leitungs- und eines Verwaltungsrats wird es künftig nur mehr einen Verwaltungsrat geben.
Das Unesco-Welterbe Dolomiten umfasst Gebiete in fünf Ländern: in Südtirol, dem Trentino, in Belluno, Pordenone und Udine. Die Unesco hatte deshalb bereits bei der Zuerkennung des Welterbe-Prädikats zur Auflage gemacht, eine gemeinsame Stiftung zu gründen, die das Welterbe verwaltet und die Führungspolitik im Unesco-Gebiet zu harmonisieren versucht. Kurz: Eine der wichtigsten Aufgaben der 2010 gegründeten Stiftung "Dolomiti-Dolomiten-Dolomiten-Dolomitis UNESCO" ist, die Anliegen der fünf Länder zu koordinieren.
"Bei der Gründung der Stiftung wurden zwei Führungsorgane vorgesehen: der Verwaltungsrat, dem Vertreter der fünf Provinzen angehören, sowie der Leitungsrat, in dem neben den fünf Provinzen auch die beiden Regionen Venetien und Friaul-Julisch Venetien vertreten sind", so Landeshauptmann Arno Kompatscher. Mit dieser Aufteilung sollte auch Rücksicht auf die unterschiedlichen politischen Kompetenzen der vertretenen Länder genommen werden. "Das Problem war allerdings, dass der Verwaltungs- und der Leitungsrat zum Teil sehr ähnliche Zuständigkeiten hatten, eine klare Trennung der Aufgaben hat sich deshalb als schwierig erwiesen", so Kompatscher.
Die Erfahrung aus den ersten Jahren der Tätigkeit der Stiftung hat man nun zum Anlass genommen, die Organisationsstruktur der Stiftung zu straffen. "Wir haben uns deshalb entschieden, den Leitungsrat aufzulösen und die Kompetenzen dem Verwaltungsrat zu übertragen", so der Landeshauptmann. Um trotz der Auflösung des Leitungsrats sicherzustellen, dass die beiden Regionen Venetien und Friaul-Julisch Venetien weiterhin in der Stiftung vertreten sind, werden diese nun in den Verwaltungsrat aufgenommen. "Weil zudem abzusehen ist, dass die drei Provinzen mit Normalstatut aufgelöst werden, hat man bei der Neufassung des Statuts auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen und sichergestellt, dass alle beteiligten Gebiete auch weiterhin in der Stiftung vertreten sein werden", so Kompatscher.
chr