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LR Theiner: "Neues Gesetz für nachhaltige und gerechte Nutzung des Wassers"

Sehr zufrieden über die Genehmigung des Gesetzes für mittlere und kleine Ableitungen heute (15.01.) durch den Landtag zeigt sich Landesrat Richard Theiner: "Die neue Regelung führt zu einer nachhaltigen und gerechten Nutzung des Wassers, zu einem besseren Schutz des Ökosystems, zu mehr Transparenz und zu einer großen Entbürokratisierung."

Das neue Gesetz für mittlere und kleine Ableitungen führt zu einem besseren Schutz des Wassers./Foto LPA

Als großen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit bezeichnet Landesrat Richard Theiner das neue Gesetz zur Vergabe von Konzessionen für mittlere und kleine Ableitungen zur energetischen Produktion, das heute (15.01.15)  vom Landtag genehmigt wurde. "Die neue Regelung führt zu einer nachhaltigeren und gerechteren Nutzung des Wassers, zu einem größeren Schutz des Ökosystems, zu mehr Transparenz und zu einer großen Entbürokratisierung", betont Landerat Theiner. Einen Dank spricht er den Experten des Energietisches für die Ausarbeitung der technischen Grundlagen zum Gesetz und den Mitgliedern der Gesetzgebungskommission für die konstruktiven Beiträge aus.

Eine große Neuerung ist laut dem Umwelt- und Energielandesrat die Tatsache, dass mittlere Ableitungen künftig als von öffentlichem Interesse eingestuft werden. Die Praxis habe nämlich gezeigt, dass gerade mittlere Ableitungen eine wichtige Rolle für die Sicherheit der Stromversorgung spielen. "In Hinkunft können einerseits die für den Bau und den Betrieb dieser Anlagen benötigten Flächen enteignet werden, falls keine Einigung erzielt werden konnte. Andererseits sind aber auch Umweltgelder an die betroffenen Gemeinden und dem Land zu entrichten", erklärt Landesrat Theiner. Das Wasser sei schließlich Allgemeingut. "Daher soll die mit dem Wasser gewonnene Energie auch der Allgemeinheit und der gesamten Bevölkerung, insbesondere in den betroffenen Gebieten, zugute kommen,  und nicht nur dem Einkommen einiger Weniger dienen", weist Landesrat Theiner auf die Wichtigkeit dieser neuen Regelung hin.

Das Gesetz lege auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz des Ökosystems. So werden grundsätzlich nur mit dem Gewässerschutzplan kompatible Projekte ausgeschrieben. Dies bedeutet, es kann nur dort eine weitere energetische Nutzung stattfinden, wo diese auch im Gewässerschutzplan als nachhaltig eingestuft wurde. Auch im Bewertungsverfahren komme der Umwelt laut Theiner eine große Rolle zu: "Die positiv bewerteten Projekte erhalten Punkte für ihre Umweltqualität. Je umweltverträglicher das Projekt, desto mehr Punkte werden dem Projekt zugestanden."

Als Errungenschaft bezeichnet Landesrat Theiner auch die große Entbürokratisierung, da sich die urbanistische Prüfung durch die Gemeinden in Zukunft erübrigen werde, die abzugebenden Dokumente genau geregelt seien und unvollständige Gesuche umgehend archiviert werden können. Auch gebe es bei der Landesregierung keine Rekursmöglichkeit mehr. Weiters führe das Gesetz zu mehr Transparenz durch mehr Wettbewerb. "Auch die  Ansprüche an die Qualität der eingereichten Projekte steigen, was zu mehr Innovation führen wird", erklärt Landesrat Theiner.

Bei den Ableitungen wird laut dem neuen Gesetz künftig zwischen Kleinableitungen bis 220 Kilowatt (kW) und mittleren Ableitungen von 220 bis 3000 kW unterschieden. Derzeit gibt es 815 Kleinkraftwerke (bis 220 kW), die über 192 Millionen kWh Strom im Jahr erzeugen. Das sind 3,2 Prozent der Wasserkraftproduktion im Land. Die 151 mittleren Wasserkraftwerke  (von 220 bis 3000 kW) erzeugen über 806 Millionen kWh im Jahr. Dies entspricht 13,3 Prozent der Wasserkraftproduktion im Land.

Für die Umsetzung des Gesetzes wird die Landesregierung in den nächsten Monaten zusätzliche Beschlüsse zur Regelung technischer Details erlassen. Diese betreffen insbesondere die Umweltgelder, die Entschädigung zur Abgeltung der getätigten Investitionen für scheidende Konzessionäre und die Auflagen für die Betreiber in Bezug auf die Sicherheit der Anlagen. Bis Ende Juni sollen auch die neuen Vorgaben für den Gewässerschutz ausgearbeitet werden. Damit wird erstmals im Detail geregelt, welche Gewässer im Sinne der Wahrung  von  Naturschutz, Ökosystemschutz, Biodiversität und Gefahrenschutz nicht für die Stromerzeugung genutzt werden können. 

rm

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