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Praktikum bei der Landesagentur für Umwelt – Voraussetzungen für die Aufnahme
Unentgeltliches Praktikum bei der Landesagentur für Umwelt - Voraussetzungen für die Aufnahme
Oberschüler und -schülerinnen, Universitätsstudenten und -studentinnen sowie Jungakademiker und Jungakademikerinnen können die Absolvierung eines Praktikums bei den Ämtern/Laboratorien der Landesagentur für Umwelt wie folgt beantragen. Dieses Praktikum gilt nicht als Arbeitsverhältnis und wird nicht bezahlt.
1) Schüler und Schülerinnen ab der 3. Klasse der Oberschulen
Der Schüler/Die Schülerin muss eine E-Mail mit den persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) an die Direktion der Landesagentur für Umwelt umweltagentur@provinz.bz.it übermitteln und Folgendes angeben:
- besuchte Schule (vorzugsweise: Realgymnasium, Gewerbeoberschule und Oberschule für Geometer),
- Begründung zur Absolvierung des Praktikums bei der Landesagentur für Umwelt,
- Zeitraum des Praktikums mit genauer Angabe des Anfangs- und Enddatums.
Der obgenannten E-Mail muss ein kurzer Lebenslauf (vorzugsweise mit Passfoto) beigelegt werden. Die Landesagentur für Umwelt wird innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der E-Mail den Antragsteller/die Antragstellerin kontaktieren, um ihn/sie über die eventuelle Verfügbarkeit zu informieren.
N.B.: Das Praktikum wird in Vereinbarung mit der eigenen Schule/Institut absolviert und deshalb muss der Schüler/die Schülerin von Seiten dieser versichert sein.
2) Universitätsstudenten/Universitätsstudentinnen
Der Universitätsstudent/Die Universitätsstudentin muss eine E-Mail mit den persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) an die Direktion der Landesagentur für Umwelt umweltagentur@provinz.bz.it übermitteln und Folgendes angeben:
- besuchte Universität,
- Schwerpunkte des Studiums,
- Begründung zur Absolvierung des Praktikums bei der Landesagentur für Umwelt,
- Zeitraum des Praktikums mit genauer Angabe des Anfangs- und Enddatums.
Bevorzugt werden Studenten der Master-Kurse oder diejenigen die das zweite Studienjahr abgeschlossen haben.
N.B.: Der Student/die Studentin muss von der eigenen Schule/Institut versichert sein.
3) Jungakademiker/Jungakademikerinnen
Für Jungakademiker und -jungakademikerinnen gilt das gleiche Verfahren wie unter Punkt 2) angeführt.
Außerdem müssen in der E-Mail auch Studientitel und Thema der eigenen Laureatsarbeit/Fachlaureatsarbeit angegeben werden.
N.B.: Jungakademiker und Jungakademikerinnen müssen für die Amtszeit mit einer Haftpflichtversicherung sowie von einer Unfallversicherung und Krankheitsversicherung abgedeckt sein.
Der obgenannten E-Mail muss ein kurzer Lebenslauf beigelegt werden (vorzugsweise mit Passfoto). Die Landesagentur für Umwelt wird innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der E-Mail den Antragsteller/die Antragstellerin kontaktieren, um ihn/sie über die eventuelle Verfügbarkeit zu informieren.
Die in Punkt 2) und 3) angeführten Praktika müssen eine Dauer von mindestens 6 Wochen bis maximal 6 Monaten haben.
Für weitere Infos: Direktion der Landesagentur für Umwelt (Elisa Ansaloni, Tel. 0471 417103; E-Mail-Adresse: elisa.ansaloni@provinz.bz.it und Nadia Franzoi, Tel. 0471 417276, E-Mail-Adresse nadia.franzoi@provinz.bz.it).
Infos zur Absolvierung eines bezahlten Praktikums sind im Bürgernetz unter "Praktikanten - Aufnahme in die Landesverwaltung ", ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung, ersichtlich.
EA