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1,1 Millionen Euro für Landschaftspflege

Die Landesregierung legt Wert auf die Landschaftspflege: Im letzten Jahr wurden über 1,1 Millionen Euro an Förderbeiträgen für Schindeldächer, Holzzäune, bäuerliche Kleindenkmäler und Trockenmauern gewährt und zur Auszahlung weitergeleitet. "Dies entspricht dem guten Durchschnitt der letzten Jahre", betont Landesrat Richard Theiner.

Die von einigen Medien veröffentlichten Zahlen, wonach im Jahr 2014 so wenig an Beiträgen für die Landschaftspflege wie noch nie bereitgestellt wurden, berücksichtigten nicht alle im Haushaltsjahr 2014 gewährten Beiträge. Im Jahr 2014 wurden im Bereich der Landschaftspflege 388 Gesuche bearbeitet und Beiträge im Gesamtausmaß von 1.105.600 Euro zur Auszahlung weitergeleitet. "Damit hat die Landesregierung ein deutliches Zeichen zum Erhalt der Kleindenkmäler in Südtirol wie Holzzäune, Schindel- und Strohdächer sowie Trockenmauern auch außerhalb von Schutzgebieten gesetzt", betont Landesrat Theiner.

"Die Beiträge entsprechen dem guten Durchschnitt der letzten Jahre", so Theiner. In den letzten 24 Jahren wurden allein im Bereich der Landschaftspflege außerhalb der Schutzgebiete Beiträge in Höhe von rund 30 Millionen Euro gewährt. Daraus ergibt sich ein jährlicher Schnitt von ca. 1,2 Millionen Euro im Jahr.

Im vergangenen Frühjahr hat die Landesregierung die Annahme von Beitragsansuchen im Bereich der Landschaftspflege ausgesetzt, da die der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Ausbezahlung der Beiträge innerhalb einer angemessenen Zeit nicht ausreichten. "Bevor neue Gesuche entgegengenommen werden, sollen diese Rückstände abgebaut werden", meint Landesrat Theiner. Im Jahreshaushalt 2015 wurden dafür bereits finanzielle Mittel eingeplant.

"Die Beitragskürzungen betreffen mehrere Bereiche des Landeshaushaltes, nicht nur den Landschaftsschutz", erklärt Theiner. Denn bereits im Regierungsprogramm sei festgelegt worden, dass die Landesregierung auf die Entlastung der Bürger in Form von Steuersenkungen setzen werde und dafür die Beiträge in den verschiedensten Bereichen überarbeite bzw. notfalls auch kürze. Beiträge gibt es laut einem Beschluss der Landesregierung vom 9. Dezember derzeit für Landschaftspflegemaßnahmen in besonderen Schutzgebieten wie Natura-2000-Gebieten, Naturparks, Naturdenkmälern und Biotopen. Geplant ist eine Überarbeitung der Richtlinien. Voraussichtlich ab 2016 können wieder Gesuche für Maßnahmen im Bereich der Landschaftspflege außerhalb der besonderen Schutzgebiete eingereicht werden.

rm