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Beiträge für Landschaftspflege in geschützten Gebieten

Im Bereich der Landschaftspflege gibt es vorerst Beiträge für NATURA- 2000-Gebiete, Naturparke, Naturdenkmäler und Biotope. Dies hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung (09.12.) beschlossen.

Die Beiträge im Bereiche der Landschaftspflege sind seit sechs Monaten ausgesetzt, da die finanziellen Mittel hierfür nicht mehr ausreichen. Heute (9.12.) hat die Landesregierung eine Ausnahme für die Vergabe von Beiträgen zur Landschaftspflege für NATURA-2000-Gebiete, Naturparke, Naturdenkmäler und Biotope beschlossen. Dafür sind geschätzte jährliche Beiträge in einer Gesamthöhe von 250.000 Euro vorgesehen. Vereine und Organisationen, die sich dem Natur- und Landschaftsschutz widmen, sowie Naturparkhäuser und Naturparkinformationsstellen erhalten eine Förderung aufgrund der vorgelegten Jahresprogramme. Gesuche für Beiträge im Bereich der Landschaftspflege außerhalb von spezifischen Schutzgebieten werden voraussichtlich wieder ab dem kommenden Herbst angenommen.

 

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