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Frist für verbrauchsabhängige Messung des Energiebedarfs verlängert

Für Gebäude mit mehr als vier Einheiten und einer gemeinschaftlich genutzten Heiz-, Kühl- oder Warmwasserbereitungsanlage, die vor dem 30. Juni 2000 gebaut worden sind, wurde die Frist für den verpflichtenden Einbau von individuellen Zählern zur Messung des Energiebedarfs bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Bis zum 30. September 2015 kann um Beiträge angesucht werden.

Bis zum 31.12.2016 müssen in Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizanlage Zähler zur individuellen Messung des Energiebedarfs eingebaut werden./Foto LPA

Die Pflicht zum Einbau von individuellen Zählern für die Messung des effektiven Wärme- oder Kälteverbrauchs ist bis zum 31. Dezember 2016 verlängert worden. Der entsprechende Beschluss wurde am vergangenen Dienstag (2. Dezember) auf Vorschlag von Umweltlandesrat Richard Theiner von der Landesregierung gefasst. Betroffen davon sind Gebäude mit mehr als vier Einheiten und einer gemeinschaftlich genutzten Heiz-, Kühl-  und bzw. oder Warmwasserbereitungsanlage, die vor dem 30. Juni 2000 gebaut worden sind.

Heizungskosten sind ein nicht unwesentlicher Teil in der Familienbilanz und belasten viele Familienhaushalte. Sparen ist notwendig, aber es kann oft schwierig werden, wenn man in einem Kondominium mit einer gemeinschaftlich genutzten Heizanlage wohnt. "Mit dem Einbau individueller Zähler ist es möglich, die Heizung in der eigenen Wohnung selbst zu regeln und nur das zu bezahlen, was man wirklich verbraucht", betont Umweltlandesrat Theiner.

Um einen finanziellen Anreiz für die notwendige Investition zu schaffen und die Bürger zu entlasten, wurde auf Vorschlag von Landesrat Theiner von der Landesregierung auch die Frist für das Einreichen von Beitragsgesuchen bis zum 30. September 2015 verlängert. Bis zu diesem Datum gibt es für den Einbau von Zählern zur verbrauchsabhängigen Messung des Energiebedarfs Zuschüsse im Ausmaß von bis zu 30 Prozent auf die anerkannten Kosten. Die Rechnungen müssen vor dem 1. Jänner 2016 ausgestellt werden, und das Ansuchen um einen Beitrag muss vor dem Beginn der Arbeiten erfolgen. Für Rechnungen, welche nach dem 31. Dezember 2015 ausgestellt sind, kann kein Zuschuss gewährt werden.

Alle Informationen bezüglich des verpflichtenden Einbaus von Systemen zur verbrauchsabhängigen Erfassung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung und Warmwasser gibt es im  Internet unter folgender Adresse: http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/energie/verbrauchsabhaengige-erfassung-energiebedarf.asp

 

rm

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