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LR Theiner stellt neue Regeln für mittlere und kleine Ableitungen vor

Zu einer großen Entbürokratisierung, mehr Transparenz und einer nachhaltigen Nutzung der Wasserkraft soll die neue Regelung für die Vergabe von Konzessionen an mittlere und kleine Ableitungen führen, die heute von Landesrat Richard Theiner vorgestellt wurde.

Sie stellten die neuen Regeln für kleine und mittlere Ableitungen vor (v.l.): Flavio Ruffini, LR Theiner und Georg Wunderer./Foto LPA rm

Sehr lobend äußerte sich Landesrat Theiner über die Arbeit des Energietisches, welcher die neuen Regeln für Konzessionen von mittleren und kleinen hydroelektrischen Wasserableitungen unter drei Megawatt ausgearbeitet hat.

"Das Ergebnis kann sich sehen lassen", betonte Landesrat Theiner bei der heutigen Pressekonferenz. Die neuen Bestimmungen würden insgesamt zu einer gewaltigen Entbürokratisierung führen, insbesondere für Kleinstableitungen wie zum Beispiel bei Alminteressentschaften und Berghöfen, wo die Konzessionen in Hinkunft automatisch verlängert werden können.

Bei den kleinen Wasserableitungen wird laut neuer Regelung künftig zwischen Kleinstableitungen bis 220 Kilowatt (kW) und mittleren Ableitungen von 220 bis 3000 kW unterschieden. Als große Errungenschaft bewertete Landesrat Theiner die Tatsache, dass die mittleren Ableitungen nun als von öffentlichem Interesse eingestuft werden und dafür auch Umweltgelder erbracht werden müssten. "Die Praxis hat gezeigt, dass gerade mittlere Ableitungen vor allem in den peripheren Gebieten des Landes eine grundlegende Rolle für die Sicherheit der Stromversorgung spielen", begründete Georg Wunderer, der Koordinator des Energietisches, diese neue Bestimmung.

Anhand von Daten unterstrich Wunderer die Bedeutung der kleinen und mittleren Wasserkraftwerke für die Stromproduktion in Südtirol. Derzeit gibt es 784 Kleinkraftwerke (bis 220 kW), die rund 192 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr erzeugen. Das sind 3,2 Prozent der Wasserkraftproduktion im Land. Die 146 mittleren Wasserkraftwerke  (von 220 bis 3000 kW) erzeugen rund 806 Millionen kWh im Jahr. Dies entspricht 13,3 Prozent der Wasserkraftproduktion in Südtirol.

Flavio Ruffini, Direktor der Landesagentur für Umweltagentur, wies auf weitere wichtige Neuerungen hin. So sollen die historischen Genossenschaften, die von Bürgergemeinschaften für die Versorgung dezentraler Territorien geschaffen wurden,  besonders unterstützt werden. Auch dem Gewässerschutz soll besondere Aufmerksamkeit zugewendet werden.

"Durch klare Regeln für die Einreichung von Projekten, straffere Abläufe und die Übertragung von Verantwortung an die Betreiber soll es mehr Transparenz und viel weniger Bürokratie geben", so Ruffini. Das Land würde in Hinkunft nur mehr die notwendigen Kontrollen durchführen.

Einig waren sich die Gesprächsteilnehmer darüber, dass Südtirol mit der Klimastrategie "Energie-Südtirol-2050" im Alpenraum eine Vorreiterrolle einnehme. "Diese Rolle wollen wir noch ausbauen, und dabei wird eine innovative und nachhaltige Nutzung der Wasserkraft von entscheidender Bedeutung sein", sagte Landesrat Theiner bei der heutigen Pressekonferenz.

Die neuen Bestimmungen werden nun der Landesregierung unterbreitet und dann von der Gesetzgebungskommission des Landes überprüft. Danach wird der Gesetzesentwurf dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt.

 

rm

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Neue Regeln für mittlere und kleine hydroelektrische Ableitungen

Flavio Ruffini zu den Details für die Vergabe von neuen Konzessionen

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