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Durchführungsverordnung zur Luftqualität wird am Montag in der Sitzung der Landesregierung behandelt

LPA - Einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung zum Landesgesetz über die Luftqualität wird Umweltlandesrat Michl Laimer am kommenden Montag in der Sitzung der Landesregierung vorlegen. Damit sollen die Rahmenbedingungen für die Erstellung eines Luftreinhalteplans geschaffen werden.

Das sogenannte Luftreinhaltegesetz des Landes (Landesgesetz Nr. 8 vom 16. März 2000) ist bereits seit über einem Jahr in Kraft. Die entsprechende Durchführungsverordnung, die für die Erstellung eines Luftreinhalteplans notwendig ist, wurde nun ausgearbeitet und wird vom zuständigen Landesrat Michl Laimer am kommenden Montag, 24. Februar, der Landesregierung vorgelegt.

"Erst kürzlich wurde die Luftreinhaltung auf europäischer und nationaler Ebene neu geregelt. Dabei wurden vor allem für den Feinstaub PM10 neue, viel niedrigere Grenzwerte festgelegt. Die Verordnung muss daher dringend verabschiedet werden, um die geltenden Landesbestimmungen an die neuen Kriterien anzupassen", betont LR Laimer in einer Aussendung. In der Durchführungsverordnung ist ein Aktionsplan vorgesehen, der Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Grenzwerte beinhaltet.

"Die Feinstaubwerte sind in den vergangenen Jahren vor allem deshalb sehr stark angestiegen, weil die Zahl der Fahrzeuge und besonders der Dieselfahrzeuge erheblich zugenommen hat", erklärt LR Laimer in seiner Aussendung. Auch der Klimawandel habe das seine dazu beigetragen, dass nunmehr dringender Handlungsbedarf gegeben sei.

Im derzeit geltenden Landessmogalarmplan ist der Feinstaub PM10 noch nicht als Schadstoff berücksichtigt. "Mit dem neuen Alarmplan wollen wir den Gemeinden flexiblere und verantwortungsvollere Instrumente in die Hand geben, damit sie bei Überschreitung der Grenzwerte die notwendigen Maßnahmen treffen können", erklärt Landesrat Michl Laimer. Ein neuer Luftqualitätsplan, der vom Landesamt für Luft und Lärm ausgearbeitet wird, soll die optimale Kontrolle und Beurteilung der Luftqualität auf Landesebene ermöglichen.

bch