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Neue Bestimmungen zum Energiebonus treten morgen in Kraft

Die Beschlüsse zum neuen Energiebonus, die am 5. August 2014 von der Landesregierung gefasst worden sind, und die Energieeffizienzrichtlinie wurden heute im Amtsblatt der Region veröffentlicht und treten morgen in Kraft.

Mit dem Energiebonus wird die energetische Verbesserung alter und neuer Gebäude belohnt./Foto KlimaHaus Agentur

"Damit kommen wir in der Verbesserung der Energieeffizienz von alten und neuen Gebäuden einen wichtigen Schritt weiter", so der Kommentar von Landesrat Richard Theiner zu den neuen Bestimmungen, die am morgigen Mittwoch, 20. August, in Kraft treten werden.

Konkret handelt es sich um die am 5. August 2014 von der Landesregierung beschlossenen neuen Bestimmungen zum Energiebonus (dem bisherigen Baumassenbonus) und um die EU-notifizierten Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. "Mit der neuen Regelung werden jene belohnt, die mehr als vorgeschrieben in die energetische Verbesserung von Gebäuden investieren", betont Landesrat Theiner.

So sehen die neuen Vorgaben des Landes bis zum 31.12.2016  einen Energiebonus von 10 Prozent vor, wenn der Standard "KlimaHaus B nature" erreicht wird und von 15 Prozent für "KlimaHaus A". Falls das Gebäude einen KlimaHaus-Standard "A nature" bzw. eine biologische Bauweise aufweist, wird ein Energiebonus von 20 Prozent gewährt. Bisher gab es dafür einen Energiebonus von 15 Prozent. Neu ist, dass bestehende Gebäude einen Energiebonus nicht nur bei "KlimaHaus-Klasse C" erhalten können, sondern auch beim "KlimaHaus Zertifikat R" für Renovierungen. Der Energiebonus kann nur ein Mal in Anspruch genommen werden.

rm