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Energieeffizientes Bauen wird belohnt
"Wer mehr als vorgeschrieben in die energetische Verbesserung von Gebäuden investiert wird belohnt." Mit dieser Aussage fasste Landesrat Richard Theiner bei der heutigen Vorstellung der neuen Regelung zum Energiebonus die Ausrichtung der Südtiroler Landesregierung zusammen.
Die Entscheidung, auf energieeffizientes Bauen zu setzen, ist nicht neu. Im Artikel 127 des Raumordnungsgesetzes und im Landesklimaplan aus dem Jahr 2011 wurde bereits darauf hingewiesen, "dass im Bereich der Gebäudesanierung und der Neubauten ein großes Potential für die Einsparung von Energie vorhanden ist". Auch die EU ruft im "Aktionsplan für Energieeffizienz" dazu auf, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken, denn darauf entfallen 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in der Europäischen Union.
Einen wichtigen Schritt in Richtung energetischer Optimierung bestehender und neuer Gebäude hat die Südtiroler Landesregierung mit dem gestrigen Beschluss zum "Energiebonus" gesetzt, der den bisherigen Baumassenbonus neu regelt.
Der Anlass zum Beschluss der Landesregierung war die Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie des Landes. Die Richtlinie ist am 27.12.2013 abgeändert worden, und im Juni 2014 wurde das entsprechende EU-Notizierungsverfahren abgeschlossen. Die notifizierte Energieeffizienzrichtlinie und der gestern gefasste Beschluss zum Energiebonus treten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region gemeinsam in Kraft.
"Mit der neuen Regelung werden all jene belohnt, die mehr als vorgeschrieben in energieffizientes Bauen investieren", betonte Landesrat Richard Theiner bei der heutigen Pressekonferenz. Es gehe vor allem darum, die bestehenden Gebäude energetisch zu optimieren und damit auch wertvollen Grund und Boden zu sparen.
So sehen die neuen Bestimmungen unter anderem bis zum 31.12.2016 einen Energiebonus von 10 Prozent vor, wenn der Standard "KlimaHaus B Nature" erreicht wird und von 15 Prozent für den Standard "KlimaHaus A". Bei der Einstufung eines Gebäudes als "KlimaHaus Nature" wird nicht nur der Wärmebedarf und die Gesamtenergieeffizienz, sondern auch die Nachhaltigkeit eines Gebäudes berücksichtigt. Dabei spielen unter anderem die Umweltverträglichkeit der für den Bau des Gebäudes verwendeten Materialien, das Wassermanagement, die natürliche Beleuchtung, der Schallschutz und die Maßnahmen zum Schutz vor Radon eine Rolle.
Falls das Gebäude einen "KlimaHaus-Standard A Nature" aufweist, wird ein Energiebonus von 20 Prozent gewährt. Bisher gab es dafür einen Energiebonus von 15 Prozent.
Für alle Neubauten ist bereits der "KlimaHaus-Standard B" vorgeschrieben. Für diesen Mindeststandard gibt es keinen Energiebonus.
Neu ist, dass bestehende Gebäude den Energiebonus nicht nur bei "KlimaHaus-Klasse C" erreichen können, sondern auch bei "KlimaHaus-Zertifikat R", das für Renovierungen vorgesehen ist.
In Gewerbegebieten findet der Energiebonus keine Anwendung. Einzige Ausnahme stellen die in Gewerbegebieten bestehenden Wohngebäude dar, die keine Dienstwohnungen sind und welche die Voraussetzungen für die Anwendung des Energiebonus erfüllen.
Die gestern von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen sind in Anlehnung an die EU-Vorgaben zeitlich befristet: Nach dem 31.12.2019 gibt es keinen Energiebonus mehr.
rm
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Energiebonus: Mehr Energieeffizienz, mehr Kubatur
Ulrich Santa zur Bedeutung des Energiebonus
Landesrat Theiner zu den Neuerungen beim Energiebonus
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