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Verlängerung des Termins bis zum 15. Oktober 2014 für die Anpassung der Anlagenhefte und der Energieeffizienzberichte für Heiz- und Kühlanlagen

Laut Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 74 vom 16. April 2013 müssen alle bestehenden und neuen Anlagen für Beheizung, Kühlung und Warmwasserbereitung seit dem 1. Juni 2014 ein neues Anlagenheft besitzen.

Laut Dekret vom 20.06.2014 wurde nun obgenannter Termin bis zum 15. Oktober 2014 verlängert.

In diesem neuen Anlagenheft sind zukünftig alle allgemeinen Daten der Anlagen und die Ergebnisse der Wartungen, Inspektionen und Energieeffizienzmessungen einzutragen.

Gleichzeitig wurde auch der Termin für die Erstellung der Energieeffizienzberichte für Heizanlagen mit einer Nennleistung von über 10 kW und für Anlagen zur Gebäudeklimatisierung ab 12 kW bis zum 15. Oktober 2014 verlängert.

Anlagen, die zur Gänze aus erneuerbaren Energien versorgt werden, sind von der Pflicht zur Erstellung des Energieeffizienzberichtes befreit.

PS