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Neuerungen zur Integrierten Umweltgenehmigung (IPPC)
Seit dem 11. April 2014 sind die neue Regeln des gesetzesvertretenden Dekretes 46/2014 in Kraft, welche die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) umsetzt und die im Titel II-bis des gesetzesvertretenden Dekretes 152/2006 beinhaltete Regelung betreffend die integrierte Umweltgenehmigung erheblich ändert.
Unter den Neuigkeiten die eine sofortige Anwendung finden, ist die Neuerung des Strafensystems und die Erweiterung der Tätigkeiten die eine integrierte Umweltgenehmigung benötigen.
Die Betreiber von Anlagen, die aufgrund der neuen Version des Anhanges VIII des gesetzesvertretenden Dekretes 152/2006 in die IPPC-Regelung jetzt hineinfallen, müssen das Ansuchen um die integrierte Umweltgenehmigung der Umweltagentur, UVP-Amt, innerhalb dem 7. September 2014 einreichen.
Für weitere Infos: Amt für Umweltverträglichkeitsprüfung (Amt 29.1).
MF